Mitteilungsblatt 6 Nr. 1 | 14. Januar 2022
füllt sein muss, damit das Dienstjahr bei der Gesamtdienstleitungspflicht
angerechnet wird, wurde
die Lösung der Stadt St. Gallen eingesetzt. Damit
besteht Rechtsgleichheit mit der Milizfeuerwehr
St. Gallen, zu der unser Einsatzelement gehört. Die
Mindestersatzabgabe auch für Steuerpflichtige ohne
einfache Steuer von Fr. 50.00 gemäss früherem
Beschluss des Gemeinderates, wurde unverändert
eingesetzt. Das neue Reglement ist schlanker gehalten
als das aktuelle. Es beschränkt sich auf notwendige
Bestimmungen in Bereichen, in denen das Gesetz
den Gemeinden Spielraum gibt.
Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei
Feuerungen
Beim Gespräch mit dem neuen Feuerungskontrolleur
ab 1.1.2022, Michael Frei, Thal, hat sich gezeigt,
dass unser Reglement über die Luftreinhaltemassnahmen
vom 21. Dezember 1993 durch zwischenzeitliche
Änderungen des übergeordneten Rechts nicht
mehr anwendbar ist. Der Gemeinderat hat ein neues,
schlankes Reglement erarbeitet. Weder aufgrund
des Wortlautes des neuen Reglementes noch
aufgrund des Deckungsgrades ist eine Anpassung
der Gebührenansätze notwendig. Für die Eigentümerinnen
und Eigentümer von Feuerungen ändert
sich durch die neue rechtliche Grundlage nichts.
Referendumsvorlage
Folgendes allgemeinverbindliches Reglement
der Politischen Gemeinde Untereggen untersteht
gemäss Art. 3, 6 und 23 des Gemeindegesetzes
(sGS 151.2) sowie Art. 7, 13 ff. und 34 der Gemeindeordnung
dem fakultativen Referendum:
Abfallreglement
Referendumsfrist: Montag, 17. Januar 2022 bis
Freitag, 25. Februar 2022
Auflageort: Front Office der Gemeindeverwaltung
Untereggen, Gemeindehaus
Das Reglement kann bis zum Ende der Referendumsfrist
unter folgender Adresse heruntergeladen
werden: www.untereggen.ch/Neuigkeiten
Ein allfälliges Referendum kommt zustande,
wenn 76 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung
durch die Bürgerschaft verlangen.
Das Begehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist
dem Gemeinderat Untereggen einzureichen.
Einzelne Entscheide im Entsorgungswesen werden
im Abfallreglement dem Gemeinderat übertragen.
Diese sind in einem Entwurf der «Vollzugsbestimmungen
zum Reglement» zusammengefasst.
Sie werden erst nach Rechtskraft des
Abfallreglements formell beschlossen. Der Entwurf
wird der Bürgerschaft jedoch bereits mit
dem fakultativen Referendum zur Vernehmlassung
unterbreitet. Der Entwurf wird zusammen
mit dem Reglement publiziert. Stellungnahmen
aus der Bürgerschaft können bis zum Ende der
Referendumsfrist in Briefform, per Mail an
info@untereggen.ch oder im persönlichen Gespräch
mit Gemeindepräsident Norbert Rüttimann
oder Gemeinderatsschreiber Norbert Näf
abgegeben werden.
Untereggen, 16. November 2021
Gemeinderat Untereggen
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