Mitteilungsblatt 8 Nr. 1 | 14. Januar 2022
Verwaltung
Bekanntmachung Baugesuch Nr. 2021050
(nach Art. 139 des Planungs- und Baugesetzes)
Bauherrschaft
hmplus Immobilien GmbH, Marwin Hitz, Schulstrasse
8, 9306 Freidorf
Grundeigentümer
hmplus Immobilien GmbH, Marwin Hitz, Schulstrasse
8, 9306 Freidorf
Projektverfasser
Biraghi GmbH, Hauptstrasse 6, 9403 Goldach
Bauvorhaben
Abbruch Wohnhaus Nr. 316 und Neubau 6 Einfamilienhäuser
Lage
Grundstück Nr. 125, Obere Haldenstrasse 6
Einsprachen sind während der öffentlichen Auflage,
d.h. vom 19. Januar bis 2. Februar 2022, schriftlich
und mit Begründung dem Gemeinderat Untereggen
einzureichen. Daraus muss ersichtlich sein,
ob die Einsprache öffentlichrechtlich oder privatrechtlich
ist.
Die Pläne können während der Einsprachefrist auf
der Bauverwaltung Untereggen eingesehen
werden.
Bauverwaltung Untereggen
Einwohnernachrichten vom 1. Oktober bis
31. Dezember 2021
Gemäss den neusten Vorschriften von Bund und
Kanton publizieren wir Zivilstandsfälle des letzten
Quartals, welchen die entsprechenden Personen
ausdrücklich der Publikation zugestimmt haben.
Abstimmung
Volksabstimmung vom 13. Februar 2022
Am 13. Februar 2022 gelangen
vier eidgenössische Vorlagen
zur Abstimmung.
Eidgenössische Vorlagen:
- Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum
Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu
Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit
und Fortschritt»
- Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja
zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor
Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne
Tabakwerbung)»
- Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes
über die Stempelabgaben (StG)
- Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein
Massnahmenpaket zugunsten der Medien
Die Urne ist geöffnet:
Sonntag, 13. Februar 2022, 10.00 – 11.00 Uhr
Gemeindehaus, Foyer
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe:
Donnerstag/Freitag, 10./11. Februar 2022 im Gemeindehaus,
Büro Gemeinderatskanzlei während
den Büroöffnungszeiten.
Fehlendes Stimmmaterial kann bis Freitag,
11. Februar 2022, 16.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei
bezogen werden.
Briefliche Stimmabgabe - was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des
Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Wahlzettel in ein
separates Couvert und kleben sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis.
Die Abstimmungsergebnisse können im Internet
unter www.sg.ch oder unter www.untereggen.ch
abgerufen werden.
/www.sg.ch
/www.untereggen.ch