Mitteilungsblatt 12 Nr. 7 | 15. Juli 2022
– die Löhne des gesamten Personals werden im
vereinfachten Verfahren abgerechnet;
– die Abrechnungs- und Zahlungsverpflichtungen
werden ordnungsgemäss eingehalten;
– der Arbeitgeber ist weder eine Kapitalgesellschaft
noch eine Genossenschaft;
– weder Ehepartner noch Kinder des Betriebsinhabers
werden beschäftigt.
Arbeitgebende, welche alle Voraussetzungen erfüllen,
können frei entscheiden, ob sie das vereinfachte
Verfahren wählen wollen. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren
wird zusätzlich zu den bekannten
Sozialversicherungsabzügen AHV/IV/EO/ALV/Familienzulagen/
Verwaltungskosten eine Quellensteuer
von 5 Prozent erhoben. Die Abrechnung und der Bezug
der Sozialversicherungsbeiträge und der Quellensteuer
erfolgen nur einmal pro Jahr.
Der Arbeitgeber zieht die Sozialversicherungsbeiträge
(ohne UV-Prämie) und die Quellensteuer von 5 Prozent
(0,5 Prozent Direkte Bundessteuer und 4,5 Prozent
Kantons- und Gemeindesteuer) jeweils vom
AHV-pflichtigen Lohn ab. Alle Arbeitnehmenden erhalten
von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung
über die abgelieferte Steuer, welche sie der Steuererklärung
beilegen. Eine solche Besteuerung hat
den Vorteil, dass das vereinfacht abgerechnete Einkommen
nicht mehr im ordentlichen Verfahren versteuert
werden muss. Damit fällt ein solches Einkommen
auch nicht in die Progression.
Arbeitgeber, die im Fürstentum Liechtenstein wohnende
Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigen,
dürfen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens
nicht im vereinfachten Verfahren abrechnen.
Die Beiträge, die Verwaltungskosten sowie die Quellensteuer
werden wie folgt übernommen:
– AHV/IV/EO 10,6 Prozent je zur Hälfte durch Arbeitnehmenden
und Arbeitgebenden
– ALV 2,2 Prozent je zur Hälfte durch Arbeitnehmenden
und Arbeitgebenden
– Familienzulagen 1,8 Prozent zu Lasten des Arbeitgebenden
– Verwaltungskosten max. 5 Prozent zu Lasten des
Arbeitgebenden
– Quellensteuer 5 Prozent zu Lasten des Arbeitnehmenden
Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter
auf www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der
AHV-Zweigstelle bezogen werden.
Schule
Personelles der Schule Untereggen
Gabriela Hüppi
Gabriela Hüppi unterrichtet
im Teamteaching 3 Lektionen
im Kindergarten «Im Rank» ab
dem Schuljahr 2022/2023.
Gabriela Hüppi wohnt mit ihrer
Familie in Waldstatt. Bereits
im Schuljahr 2011/2012
arbeitete Gabriela Hüppi mit
einem kleinen Pensum im Kindergarten
in Untereggen. Weitere Erfahrung sammelte
Gabriela Hüppi in mehreren Kindergärten
und Schulen in der Stadt St. Gallen.
Kissan Varatharajan
Im Schuljahr 2022/2023 absolviert
Kissan Varatharajan seinen
Zivildiensteinsatz in der
Schule Untereggen. Er wird
im Unterricht als Klassenhilfe
eingesetzt und wird die Schülerinnen
und Schüler sowie
die Lehrpersonen unterstützen.
/www.svasg.ch