
Mitteilungsblatt 4 Nr. 7 | 15. Juli 2022
Begleitgruppe für Schulraum- und Freiraumplanung
eingesetzt
Im Mitteilungsblatt vom April 2022 hat der Gemeinderat
Interessierte aufgerufen, sich für eine Mitarbeit
in einer Baukommission für die Schulraumplanung
und Freiraumplanung zu melden. Es hat sich
eine erfreuliche Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner
bereit erklärt, bei der Beratung für die Entwicklung
der Schul- und Sportanlagen mitzuwirken.
Der Gemeinderat hat sich aufgrund des hohen
Interesses entschieden, eine Begleitgruppe einzusetzen.
Aufgabe der Begleitgruppe wird sein, die bisher
erfolgten Planungsschritte und –überlegungen zu
reflektieren, allfällige neue Ideen einzubringen und
die Entscheide der Bürgerschaft – geplant an der
Frühjahrs-Bürgerversammlung 2023 – vorzubereiten.
Die erste Sitzung soll Ende August 2022/Anfang
September 2022 stattfinden mit einer Vorstellung
aller bisherigen Arbeiten, auch durch das beauftragte
Architekturbüro Aschwanden Schürer
Architekten AG, Zürich. Das Ziel ist, zu definieren,
welche Entscheidungen die Bürgerschaft zu treffen
hat. Vorgesehen ist, diese Entscheidung in 3 – 4 Zusammenkünften
innerhalb von fünf Monaten herbeizuführen.
Die Begleitgruppe für die Schulraum- und Freiraumplanung
umfasst insgesamt folgende 14 Personen
in alphabetischer Reihenfolge:
• Norbert Rüttimann, Gemeindepräsident (Vorsitz)
• Thomas Allmann, Schulleiter
• Ueli Braunwalder, Landmaschinenmechaniker
• Thomas Erni, Leiter Aussendienste
• Albert Fässler, Agronom
• Roland Graf, Gemeinderat
• André Habermacher, Schulpräsident
• Nadja Hochreutener, Gemeinderätin
• Patrik Lanter, Gemeinderat
• Lea von Moos, Pädagogin
• Lukas Naef, Servicemonteur
• Norbert Näf, Gemeinderatsschreiber/Leiter Schulverwaltung
(Aktuar)
• Fabian Reichmuth, Zimmermann
• Jonas Valaulta, Bauleiter
Schulanlage Spielbüel aus der Luft
Revision der Ortsplanung / Mitwirkungsverfahren
für Zonenplanänderungen
Während der Auflage von Baureglement und Zonenplan
vom 2. November bis 1. Dezember 2021
sind gegen den Zonenplan vier Einsprachen eingegangen.
Das Baureglement blieb unangefochten.
Wo nötig wurden mit den Einsprechern Einspracheverhandlungen
geführt. In drei Fällen kann den Einsprechern
entgegen gekommen werden. Eine weitere
Änderung erfolgt zur Arrondierung eines
Grundstückes in der Dorfkernzone im Hinterhof.
Grundstück wird vor Auszonung überbaut, deshalb Verzicht
auf Auszonung
Im aufgelegenen Zonenplan wurde das hinterliegende
Grundstück Nr. 622 im Hinterhof ausgezont, weil
das Siedlungsgebiet an dieser Stelle abgeschlossen
werden sollte. Zwischenzeitlich wurde das Baugesuchsverfahren
für zwei Mehrfamilienhäuser an der
Haldenstrasse 4 und 6 eingeleitet, womit das zur
Auszonung vorgesehene Grundstück nach den geltenden
Zonenplan- und Baureglementsvorschriften
überbaut werden soll. Damit soll das Grundstück
Nr. 622 weiterhin eingezont bleiben. Es wird angestrebt,
mit der Grundeigentümerin eine Vereinbarung
über die Erhältlichkeit bzw. Überbauung innert
Frist abzuschliessen.