Ergänzung der Patientenverfügung 11
im Falle einer Erkrankung am
Coronavirus (Covid-19)
Die Stiftung Dialog Ethik hat das bestehende Merkblatt zur Patientenverfügung ergänzt. Es soll den
Nutzerinnen und Nutzern helfen, ergänzende Anordnungen im Fall einer Erkrankung am Coronavirus
(Covid-19) zu treffen.
Bei einer Covid-19-Erkrankung
sind ältere Menschen und Menschen,
die von mehreren Krankheiten
gleichzeitig betroffen sind,
sowie Menschen mit einer chronischen
oder schweren Erkrankung
am stärksten für schwere und
tödliche Verläufe gefährdet. Trotz
Hospitalisation und Intensivmedizin
ist ihre Mortalität sehr hoch:
Nur wenige dieser Patientinnen
und Patienten, die maschinell beatmet
werden, überleben. Wenn
Sie sich in dieser Situation gegen
eine intensivmedizinische Behandlung
und grundsätzlich gegen
eine Einweisung ins Krankenhaus
entscheiden, kommen
palliativmedizinische Massnahmen
am Ort Ihrer Betreuung zur
Umsetzung. Eine palliative Begleitung
ist im Alters- oder Pflegeheim,
in dem Sie leben, oder bei
Ihnen zu Hause – dank Spitex,
Hausarzt bzw. Hausärztin und
Unterstützung durch spezialisierte
mobile Palliative-Care-Teams
sowie Palliativmediziner – möglich.
Wenn Sie nicht wünschen, hospitalisiert
zu werden und/oder Sie
keine maschinelle Beatmung in
Anspruch nehmen möchten,
empfehlen wir Ihnen, dies mit
Ihrer behandelnden Ärztin bzw.
mit Ihrem behandelnden Arzt
sowie mit Ihrer vertretungsberechtigten
Person zu besprechen
und in Ihrer Patientenverfügung
festzuhalten.
Das vollständige, ergänzte Merkblatt
kann im Internet unter
der folgenden Adresse kostenlos
heruntergeladen werden:
www.dialog-ethik.ch
Das sind die Ergänzungen:
In Ergänzung zu Ihren bisherigen Entscheidungen können Sie unter
Punkt 10 Ihrer Patientenverfügung folgende spezifische Anordnungen
für eine Erkrankung am Coronavirus (Covid-19) formulieren:
Punkt 10 der Patientenverfügung (Seite 13) –
Besondere Anordnungen
Wenn eine Erkrankung am Coronavirus (Covid-19) bei mir festgestellt
wird, erwarte ich vom Behandlungsteam folgendes Verhalten:
3.1 Einweisung in ein Spital
Ich möchte keine Einweisung in ein Spital, auch dann nicht, wenn
sie medizinisch indiziert wäre. Stattdessen sollen palliativmedizinische
Massnahmen am aktuellen Ort durchgeführt werden.
Ich möchte eine Einweisung in ein Spital (sofern diese medizinisch
indiziert ist), jedoch keine Behandlung auf einer Intensivstation.
Ich stimme einer Einweisung in ein Spital und einer Behandlung
auf einer Intensivstation zu (sofern diese medizinisch indiziert sind).
3.2 Falls Intensivtherapie ja: Umfang der Intensivtherapie
Ich möchte grundsätzlich keine Intubation / künstliche Beatmung
und keine Reanimationsmassnahmen.
Ich möchte im Rahmen des ärztlichen Behandlungsplans die
Einleitung von künstlicher Beatmung und/oder von Reanimationsmassnahmen
und nehme auch in Kauf, dass ich hierzu unter
Umständen in ein künstliches Koma gelegt werden muss.
/www.dialog-ethik.ch