Mitteilungsblatt Nr. 3 | 13.März 2020 11
können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt
werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende
Personen (oder ihre Vertretung), die
unverschuldet von der Antragstellung abgehalten
worden sind.
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen
wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung
direkt den entsprechenden Krankenversicherern
überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Weitere Informationen
Die AHV-Zweigstelle kann Sie auf Wunsch persönlich
beraten. Weitere Informationen finden Sie auch
auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv oder über
die Telefonnummer 071 282 61 91.
Vereine
Kinderfasnacht Untereggen 2020
„I si Elefant! – törööö!!“ – „Und i bi än Tiger – ganz
än gföhrliche!“ Der kleine Elefant und der „gefährliche“
Tiger warteten schon ganz ungeduldig beim
Gemeindehaus Untereggen auf den Start der diesjährigen
Kinderfasnacht. Endlich schlug die Kirchenglocke
zwei Mal und die Möttelisounders legten
mit ihren mitreissenden Klängen los.
Bei prächtigem Frühlingswetter führte die einheimische
Gugge die Unteregger Fasnächtlerinnen und
Fasnächtler durch die Dorfstrasse in Richtung Mehrzweckhalle.
Aussergewöhnlich warme Temperaturen
brachten unter dem Tigerkostüm schon die ersten
Schweissperlen zum Kugeln.
Zum Glück wartete in der Turnhalle ein reichhaltiges
Buffet, wo sich die durstigen kleinen und grossen
Hunde an die Leine!
In der Ostschweiz grassiert die Fuchsräude. Auch
Hunde können von der Krankheit befallen werden.
Die Wildhut mahnt daher, sie im Wald nicht frei
laufen zu lassen. Hunde sollten unbedingt von
Fuchsbauten, kranken oder verendeten Füchsen
ferngehalten, und Haustiere mit Juckreiz dem Tierarzt
gezeigt werden.
Bitte melden Sie auffällige oder tote Füchse der zuständigen
Jagdgesellschaft. Fuchskadaver keinesfalls
mit ungeschützten Händen berühren.
Merkblatt “Füchse im Quartier” unter
www.jagd.sg.ch
Individuelle Prämienverbilligung 2020
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen
(IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen
und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen
Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung
sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Anmeldung / Fristen
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen
sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2020 ihren
Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton
St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen
und familiären Verhältnisse am 1. Januar
2020 massgebend.
Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv ist eine
Selbstberechnung möglich. Das intelligente, elektronische
Formular kann ab Anfang 2020 online ausgefüllt
und abgeschickt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per
31. März 2020. Später eingehende Anmeldungen
/ipv
/ipv
/www.jagd.sg.ch