Mitteilungsblatt 8 Nr. 3 | 13.März 2020
Die Vorprüfungsexemplare des Strassenplanes und
des Fuss-, Wander- und Radwegplanes werden auf
der Homepage zum Herunterladen zur Verfügung
gestellt und können bei der Gemeindeverwaltung
eingesehen werden.
Betroffene Grundeigentümer können zu den Planunterlagen
bis 20. April 2020 Stellung nehmen, damit
der Gemeinderat die vorgesehenen Klassierungen
zusammen mit dem Ergebnis der kantonalen Vorprüfung
überprüfen kann.
Pufferstreifenkontrolle durch externe Fachstelle
Auf dem Kulturland ausgebrachte Dünger und
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in benachbarte
Hecken, Feld- und Ufergehölze, Feuchtgebiete, Wälder
oder Gewässer gelangen, weil damit das Ökosystem
gefährdet würde. In Gewässern beispielsweise
richten bereits kleine Mengen dieser Stoffe grossen
Schaden an. Fische und andere Kleintiere werden
gefährdet oder gar vernichtet und das Gewässer
bleibt für lange Zeit nachhaltig verunreinigt. Aus
diesem Grund braucht es einen Pufferstreifen zwischen
Kulturland und den erwähnten Lebensräumen.
Dieser misst in der Regel drei Meter. Es ist verboten,
Dünger und Pflanzenschutzmittel in diesem
Pufferstreifen auszubringen. Die Kontrolle der Pufferstreifen
obliegt im Kanton St. Gallen den politischen
Gemeinden. Wie die Gemeinden die Erfüllung
dieser Kontrollaufgaben organisieren, steht ihnen
frei. Der Gemeinderat hat mit der Kontrolle den
Kontrolldienst KUT AG, Flawil, als akkreditierte Stelle
für unabhängige Inspektionen beauftragt und eine
entsprechende Vereinbarung ab 2020 abgeschlossen.
Der kantonale Richtplan wird angepasst
Der St. Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet,
damit die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht aufgenommen
werden können. Von Ende Februar bis am
30. April 2020 wird der Entwurf der Richtplan-Anpassung
20 öffentlich aufgelegt.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen vor: In den
Gemeinden Altstätten, Benken, Ebnat-Kappel, Mosnang,
Sevelen und Uznach wird das Siedlungsgebiet
für Arbeitsnutzung bzw. für sonstige Nutzungen
erweitert. In der Gemeinde Degersheim wird das
Siedlungsgebiet aufgrund der Gesamtrevision der
Ortsplanung angepasst.
Drei schon im Richtplan enthaltene Abbaustandorte
werden festgesetzt: Rehag in Oberriet, Lehholz in
Rapperswil-Jona und Campiun in Sevelen. Seit der
Anpassung 11 ist eine Erweiterung des Hartgesteinsabbaus
am Standort Campiun als Vororientierung
im Richtplan aufgeführt. Weil der Abbaustandort
innerhalb des Bundesinventars der Landschaften
und Naturdenkmäler liegt und der geplante Hartgesteinsabbau
von nationalem Interesse ist, musste
eine Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen
durchgeführt werden. Die Regierung kommt dabei
zum Schluss, dass der Abbau vertretbar ist.
Weiter werden in anderen Richtplankapiteln Aktualisierungen
aufgrund neuer Erkenntnisse, geänderter
Verhältnisse oder neuer Bedürfnisse vorgenommen:
bei den schützenswerten archäologischen
Fundstellen, bei den Strassenbauvorhaben, bei der
Wasserversorgung und bei den Deponien.
Einladung zur Mitwirkung der Bevölkerung
Die Bevölkerung ist eingeladen, an der Anpassung
20 des Richtplans des Kantons St. Gallen
mitzuwirken. Der Anpassungsentwurf 20 kann bei
den Gemeinderatskanzleien (Stadt St. Gallen: Baudokumentation
im Amtshaus, Neugasse 1), beim
Empfang des Baudepartementes, Lämmlisbrunnenstrasse
54, St.Gallen, oder im Internet unter
www.areg.sg.ch > Kantonale Planung > Richtplan-
Anpassungen eingesehen werden. Anregungen
sind bis 30. April 2020 schriftlich mit kurzer Begründung
an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
zu richten.
/www.areg.sg.ch