Mitteilungsblatt 6 Nr. 3 | 13.März 2020
Wenn die notwendigen Anschlusserklärungen vorliegen,
wird der Gemeinderat im Herbst eine Urnenabstimmung
über den Projektierungs- und Baukredit
von rund 4.35 Millionen Franken durchführen.
Fragestunden zur Revision der Ortsplanung
Interessierte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
können wie folgt individuelle Fragen
stellen oder Informationen zum Richplanentwurf,
Zonenplan- oder Baureglements-Entwurf
stellen:
Donnerstag, 2. April 2020, 17.00 – 19.30 Uhr
Samstag, 25. April 2020, 09.00 – 11.30 Uhr
Die Fragestunden finden jeweils im Gemeindehaus,
Sitzungszimmer im Obergeschoss, statt.
Informationsveranstaltung Fernwärme
Die angeschriebenen Hauseigentümerinnen und
Hauseigentümer wurden eingeladen zu einer Informationsveranstaltung
auf
Dienstag, 17. März 2020, 19.30 Uhr in der Dorfstube
im MZG Spielbüel
Dabei wird das Vorprojekt vorgestellt und Fragen
beantwortet. Beim anschliessenden Apéro besteht
auch die Gelegenheit, individuelle Auskünfte
zu erhalten.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Auch interessierte
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die
nicht persönlich angeschrieben wurden, sind
herzlich Willkommen.
Die bei der Bürgerversammlung genannten Präventionsmassnahmen
gegen den Corona-Virus
gelten auch für diese Veranstaltung.
Revision Ortsplaung: Vielfältige Orientierung der
Bevölkerung
Die Planungskommission hat nach der kantonalen
Vorprüfung den Richtplan, den Zonenplan und das
Baureglement soweit nötig überarbeitet und stellt
nun die Planungsinstrumente der Bevölkerung vor.
Die Vorstellung erfolgt in allgemeiner Form im Anschluss
an die Bürgerversammlung vom 30. März
2020. Anschliessend werden die Unterlagen auf der
Homepage zum Herunterladen zur Verfügung gestellt
und können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen
werden.
Zusätzlich werden für individuelle Auskünfte und
Fragen der betroffenen Grundeigentümerinnen und
Grundeigentümer «Fragestunden» durchgeführt.
Diese finden Anfang und Ende April 2020 statt.
Überarbeitung Strassenplan: Wenige Korrekturen
Im Strassenplan der Gemeinde ist festgelegt, in
welche Klassen die Gemeindestrassen eingeteilt
sind. Die Klassen entscheiden über Zuständigkeit
und Kostentragung für Unterhaltung und Erneuerung
der Strassen. Während Unterhalt und Winterdienst
für Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse vollständig
zu Lasten der Politischen Gemeinde geht,
sind diese Aufgaben für Gemeindestrassen 3. Klasse
von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
zu organisieren und zu bezahlen. Der geltende
Strassenplan von Untereggen wurde 1990 genehmigt.
Es geben verschiedene Klassierungen (insbesondere
welche Strassen in 2.-Klass-Strassen und
welche in 3.-Klass-Strassen eingeteilt werden sollen)
immer wieder Anlass zu Diskussionen. Der Kanton
verpflichtet die Gemeinden, bis zur öffentlichen
Auflage der Revision der Ortsplanung auch ihre
Strassenpläne zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
Änderungen unterliegen der öffentlichen
Auflage und dem Einspracheverfahren, weil wesentliche
private Interessen davon betroffen sind.
Gleichzeitig können Konkretisierungs- und Abgrenzungsfragen
geklärt werden, welche sich mit der
Aufnahme der digitalen Pläne stellen. Der Gemeinderat
hat die Entwürfe für den überarbeiteten
Strassenplan und den Fuss-, Wander- und Radwegplan
zu Handen der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
Dabei sind folgende relevanten Änderungen
an den Klassierungen vorgesehen: