Mitteilungsblatt 2 Nr. 10 | 29. Oktober 2021
Politische Gemeinde
Abschluss der Revision der Ortsplanung
Der Gemeinderat konnte Ende September 2021
nach gut 3 Jahren Arbeit die Revision der Ortsplanung
abschliessen. Dabei wurde der Richtplan definitiv
erlassen und der neue Zonenplan und das revidierte
Baureglement zur öffentlichen Auflage
vom 2. November bis 1. Dezember 2021 verabschiedet.
Im Vordergrund der Revision der Ortsplanung
stand die konsequente Innenentwicklung. Die neuen
übergeordneten Vorschriften des Bundes und
des Kantons und jetzt auch das neue Baureglement
der Gemeinde ermöglichen, die bestehenden Bauzonen
besser zu nutzen. Dabei wurden in zwei Fällen
Gebiete mit einer Sondernutzungsplanpflicht
überlagert, damit die für Untereggen charakteristische
Seesicht für die hinterliegenden Grundeigentümer
sichergestellt werden kann. Im Baureglement
wird neu eine Baumassenziffer und eine Spezialbestimmung
zur Förderung von Terrassenhäusern
eingeführt. Der Zonenplan umfasst wenige Änderungen
gegenüber dem Bestand und eine Neuein-
zonung von ca. 3’913 m2 mit nicht mehr benötigten
landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden im Westen
des Mittlerhofs. Für diese Fläche wurde ein Vorvertrag
zum Abschluss eines Kaufvertrages und ein limitiertes
Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde
Untereggen abgeschlossen. Damit kann die Gemeinde
die künftige Überbauung steuern. Es wird
die Abgabe des Baulandes für Mehrfamilienhäuser
im Baurecht angestrebt. Die Bürgerschaft hat beim
Kauf des Baulandes durch die Gemeinde das letzte
Wort.
Im Januar 2021 hat der Gemeinderat ein weiteres
Mitwirkungsverfahren für die Revision der Ortsplanung
durchgeführt. Dies beinhaltete insbesondere
die zusätzliche Einzonung von ehemaligen landwirtschaftlichen
Betriebsgebäuden im Westen des
Mittlerhofs sowie die Aufnahme von zwei anderen
Grundstücken mit ehemaligen landwirtschaftlichen
Betriebsgebäuden als Siedlungsgebiet im Richtplan.
Mit der Aufnahme im Richtplan werden die
Voraussetzungen geschaffen, später eine entsprechende
Einzonung vornehmen zu können. In diesem
Mitwirkungsverfahren sind 2 Eingaben eingegangen.
Beide betrafen die Absicht des Gemeinderates,
heute nicht mehr verwendete landwirtschaftliche
Betriebsgebäude dem Siedlungsgebiet zuzuweisen.
Der Gemeinderat hat an diesem Grundsatz im
Sinn der Innenentwicklung und der Vermeidung
von Kulturlandverlust festgehalten. Die Eingaben
wurden entsprechend beantwortet. Aufgrund einer
Betriebsaufgabe im Frühling 2021 sind weitere
landwirtschaftliche Betriebsgebäude am Rand des
Siedlungsgebietes freigeworden. Im Sinn einer konsequenten
Politik des Gemeinderates, wurde auch
das Gelände dieser Gebäude von ca. 1’100 m2 im
Hinterhof ins Siedlungsgebiet im Richtplan aufgenommen:
Anwesenheit des Gemeindepräsidenten
Montag 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Jeden Montag- und Donnerstagnachmittag
steht Gemeindepräsident
Norbert Rüttimann der Bevölkerung
im Gemeindehaus
für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung. Melden Sie sich
unter Telefon 079 601 41 78 oder unter
norbert.ruettimann@untereggen.ch an, um mit
ihm über Ihre Anliegen an die Gemeinde zu sprechen.
Der Gemeindepräsident freut sich auf Ihren
Besuch.
Zusätzliches Siedlungsgebiet
im Hinterhof
im Richtplan
(braun umrandet)
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