
Mitteilungsblatt 6 Nr. 10 | 29. Oktober 2021
nis dafür. Als Baubewilligungsbehörde
muss er jedoch
Baubewilligungen erteilen,
wenn die Prüfung ergibt, dass
ein Bauvorhaben keine Bundes,
Kantons- oder Gemeindevorschriften
verletzt. In
diesem Sinn ist der Entscheid über ein Baugesuch
kein politischer Entscheid,
sondern ein Entscheid des
Gemeinderates als Rechtsanwendungsbehörde.
Darauf
muss sich jede Bauherrschaft, welche ein Baugesuch
einreicht, verlassen können. Bei diesem Baugesuch
hat sich der Gemeinderat juristisch beraten lassen,
um insbesondere die weiteren Verfahrensschritte
und allfällige Kostenfolgen für die Gemeinde zu
kennen. Vorliegend waren im Einspracheverfahren
unter anderem die Vollständigkeit der Baugesuchsunterlagen,
die Zonenkonformität und die Gesundheitsgefährdung
durch Mobilfunkstrahlen umstritten.
Das dafür zuständige kantonale Amt für Umwelt
hat das Baugesuch in Bezug auf die
Strahlenbelastung geprüft und festgestellt, dass
die massgeblichen Vorschriften der eidg. Verordnung
über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen
(NISV) und deren Grenzwerte eingehalten werden.
Die Baugesuchsunterlagen sind für die Beurteilung
nach den geltenden Vorschriften vollständig
vorhanden. Die Zonenkonformität ist mit dem
Standort in der Gewerbezone explizit gegeben. Der
Gemeinderat hat einer derart hohen Zahl von Einsprechenden
lediglich im Rahmen seiner Aufgabe
einen abweisenden Entscheid zugestellt. Den Einsprechenden
wurde ein Rechtsmittel eingeräumt,
das heisst, der Entscheid des Gemeinderates kann
an das kantonale Bau- und Umweltdepartement
weitergezogen werden. Bis zur Rechtskraft der Baubewilligung
darf die Mobilfunkantenne nicht erstellt
werden.
Vorprojekt Sanierung Goldacherstrasse Abschnitt
Martinsbrugg bis Hinterhof
Der Kanton hört jeweils die betroffene Gemeinde
bei Bauvorhaben an Kantonsstrassen in ihrem Gebiet
an. Mit dem Sanierungsprojekt soll der Streckenabschnitt
Martinsbrugg bis Hinterhof nachhaltig
gesichert und mittels Binder- und Deckschichtersatz
saniert werden. Mittels Kurvenverbreiterung
im untersten Bereich der Goldacherstrasse soll das
heutige Überschleppen der Gegenfahrbahn der
Last- und Gesellschaftswagen behoben werden.
Das Längsgefälle der Goldacherstrasse, welches
heute zwischen 1.5% und 8.5% beträgt, wird mehrheitlich
belassen. Die Fahrbahnbreite misst von
6.00 m bis 7.30 m und soll im Zusammenhang mit
der Sanierung innerhalb der Möglichkeiten optimiert
werden.
Ausschnitt aus Vorprojekt im Bereich Martinsbrücke
Der Gemeinderat hat das Sanierungsprojekt in seiner
Vernehmlassung begrüsst. Allerdings hat er
verlangt, dass das Naherholungsgebiet Altrüti für
Fussgängerinnen und Fussgänger besser erschlossen
und die Attraktivität verbessert werden soll. Bei
dieser Gelegenheit soll im Rahmen der Überführung
des Fusswegverkehrs von der Ostseite zur Westseite
der Kantonsstrasse eine Mittelinsel am Anfang des
Siedlungsgebietes realisiert werden. Darüber besteht
erst eine erste Studie von asa AG, St. Gallen,
welche im Zusammenhang mit der Planung der
Fuss- und Velowegbrücke von der Agglomeration
St. Gallen-Bodensee in Auftrag gegeben wurde. An
der Studie sind allerdings noch entscheidende Verbesserungen
durchzuführen.