
Mitteilungsblatt Nr. 10 | 29. Oktober 2021 3
In allen fünf Fällen von künftigen Siedlungsgebieten
im Richtplan müsste eine Einzonung später mit einem
Teilzonenplan erfolgen. Dafür soll vorgängig
eine Überbauungsstudie mit Angaben über die Erschliessung
und Stellung der Bauten vorliegen.
Ebenfalls ist in jedem Fall vorgängig die Erhältlichkeit
zur baulichen Entwicklung sicherzustellen.
Voraussetzungen für Innenentwicklung geschaffen
Die am Anfang der Revision der Ortsplanung erarbeitete
Innenentwicklungsstrategie blieb für den
Gemeinderat Richtschnur für die weiteren Arbeiten.
Demnach besteht das grösste Innenentwicklungspotential
im Hinterhof, wo ein Mehrfamilienhaus
mit sechs Wohnungen anstelle von zwei
Hausteilen bereits erstellt wurde. Weitere Baugesuche
für zwei Mehrfamilienhäuser mit sechs Wohnungen
und einer weiteren Überbauung anstelle
eines älteren Einfamilienhauses mit Umschwung
sind bereits angekündigt. Insgesamt können damit
im Hinterhof in den nächsten Jahren über 30 zusätzliche
Wohneinheiten realisiert werden, praktisch
ohne dass dafür Kulturland geopfert werden
muss. In zweiter Priorität steht – vor allem aus
raumplanerischem Regelungsbedarf – die Häuserreihe
an der Kantonsstrasse im Mittlerhof. Diese
wurde im Zonenplan mit einer Sondernutzungsplanpflicht
überlagert, um die Seesicht für die Hinterlieger
auch bei einer höheren Überbauungsdichte als
heute sicherzustellen. Ein Entwurf des Sondernutzungsplanes
wurde bereits im Jahr 2020 den betroffenen
Grundeigentümern vorgestellt. Aufgrund
der Eingaben in jenem Mitwirkungsverfahren erfolgt
nach Erlass des Zonenplanes eine Überarbeitung
des Sondernutzungsplanes, damit bei Bedarf
eine bauliche Entwicklung erfolgen kann. Im Sinn
einer stark vorausschauenden Planung ist in diese
Häuserzeile das Gemeindehaus, das Feuerwehrdepot
und der Kindergarten ebenfalls einbezogen. Ein
weiteres Innenentwicklungspotential ist in den gewachsenen
Einfamilienhausquartieren Seeblick,
Lehnacker und Pfannacker zu erkennen. Bei generationen
oder wohnsitzbedingten Eigentümerwechseln
sind da und dort aufgrund der vereinzelt grossen
Grundstücke intensivere Nutzungen möglich. Im
Vorderhof südlich der Zielgasse liegen zwei grössere
Grundstücke, welche wesentlich dichter überbaut
werden könnten. Für diese ist im Richtplan eine
mögliche Aufzonung vorgesehen. Eine solche soll
gemeinsam mit der Einzonung der grössten zusätzlichen
Fläche im Siedlungsgebiet im Richtplan erfolgen,
damit eine gemeinsame Erschliessung möglich
wird:
Mögliches zusätzliches Siedlungsgebiet im Vorderhof
(orange) mit möglicher Aufzonung von Nachbargrundstücken
(rote Karo)
Baureglement orientiert sich an Wohnqualität
Im neuen Baureglement ist die vom kantonalen
Recht vorgeschriebene Aufhebung der Ausnützungsziffer,
des grossen Grenzabstandes und des Mehrlängenzuschlages
umzusetzen. Dabei soll die
Wohnqualität auch für Anstösser und Hinterlieger
sichergestellt werden. Dafür wurde im Baureglement
die Baumassenziffer als neues Instrument zur Regelung
der Nutzungsdichte eingeführt. Diese richtet
sich nicht nach den Nutzungen der Gebäude in m2
der Wohnfläche, sondern nach dem nach aussen in
Erscheinung tretenden Volumen. Weiter wurde in
Hanglagen eine «Fassadenhöhe» eingeführt, um
das talseitige Erscheinungsbild entsprechender
Bauten zu regeln. Im Baureglement wurde auch eine
Spezialbestimmung für Terrassenbauten an starken
Hanglagen aufgenommen, um diese Form der
Überbauung zu fördern. Terrassenhänger ermöglichen
Hinterliegern mehr Aussicht und können langfristig
eine gute Einfügung in die Landschaft erreichen.