Mitteilungsblatt Nr. 10 | 29. Oktober 2021 5
ser Abgabe wurde ein «Mindest-Netto-Kaufpreis»
von Fr. 790’000.00 vereinbart, welcher sich bis Ende
2026 auf Fr. 1’015’000.00 erhöhen könnte. Bei einem
Abschluss des Kaufvertrages erst im Jahr 2026
würde der der Brutto-Kaufpreis Fr. 1’310’855.00 zuzüglich
der Hälfte der Handänderungssteuern,
Grundbuchgebühren sowie Vermessungs- und Vermarkungskosten
betragen. Je nach Höhe der Mehrwertabgabe
und Grundstückgewinnsteuer könnte
sich dieser Betrag noch erhöhen, um den vereinbarten
Mindestkaufpreis zu erreichen. Die vorliegende
Regelung vermag auf den ersten Blick komplex erscheinen,
sie ist jedoch das Ergebnis der intensiven
Verhandlungen mit dem Grundeigentümer und berücksichtigt
sowohl die Bedürfnisse der Gemeinde
als auch des Verkäufers. Gemäss Anhang zur Gemeindeordnung
bezüglich Finanzbefugnisse liegt
die Befugnis zur Genehmigung von Erwerb von
Grundstücken ins Finanzvermögen bei einem Kaufpreis
von 1 Million bis 2.5 Millionen Franken bei der
Bürgerversammlung. Der Gemeinderat wird damit
diesen Grundstückskauf der Bürgerversammlung
zum Entscheid vorlegen. Das im Grundbuch eingetragene
limitierte Vorkaufsrecht stellt sicher, dass
der Grundeigentümer auch nach Rechtskraft der
Einzonung daran interessiert ist, den definitiven
Kaufvertrag gemäss Vorvertrag mit der Gemeinde
abzuschliessen.
Bauliche Entwicklung steuern und langfristig den
Haushalt entlasten
Der Gemeinderat beabsichtigt, die bauliche Entwicklung
dieses Grundstückes in einem Varianzverfahren
bezüglich Architektur, aber auch bezüglich
Investorenauswahl zu steuern. Geplant ist die Abgabe
des Baulandes im Baurecht. Damit würde jedes
Jahr ein Teil des investierten Kaufpreises wieder
in die Gemeindekasse zurückfliessen. Nach Tilgung
des früheren Kaufpreises würden die Baurechtszinsen
dazu beitragen, den Gemeindehaushalt langfristig
zu entlasten. Denkbar ist auch, dass die Gemeinde
selber eines der möglichen Mehrfamilienhäuser
mit attraktiven Mietwohnungen erstellen
könnte. Damit wurde beim Mehrfamilienhaus
Quellenstrasse 6 gute Erfahrung gemacht. Dies
würde nochmals Mietwohnungen in verschiedenen
Grössen ermöglichen. Der Gemeinderat kann sich
vorstellen, das Vorgehen für die Entwicklung der
Überbauung der Bürgerschaft der Bürgerversammlung
zu unterbreiten. Denkbar ist auch, dass Interessierte
aus der Bevölkerung bei der Zielformulierung
für die Architekten und für die Wahl der Investoren
einbezogen werden. Aufgrund der aktuellen Liquidität
der Gemeinde kann der Kauf des einzuzonenden
Baulands ohne Aufnahme von Fremdkapital erfolgen.
Erneuerung Steg auf Salzsilo
Im Budget 2021 wurden
Fr. 7‘000.00 für die Erneuerung
des Gehsteges mit
Geländer aus Holz auf
dem Salzsilo im Böhler
aufgenommen. Aufgrund
der Nachhaltigkeit wird
anstelle eines Holzsteges
mit Holzgeländer ein
Podest aus Winkelstahl
und ein Geländer aus Vierkantrohren montiert. Dafür
hat der Gemeinderat einen Ausgabenbeschluss
von Fr. 9‘500.00 gefasst. Für die Mehrkosten gegenüber
dem budgetierten Holzpodest wird ein Nachtragskredit
von Fr. 2‘500.00 gesprochen. Die Lieferung
und Montage wird der Rüttimann Metall- und
Konstruktionsbau AG, Untereggen, zum Preis von
Fr. 9‘429.10 vergeben.
Baubewilligung für Mobilfunkantenne der Swisscom
AG erteilt
Der Gemeinderat hat die Baubewilligung für den
Neubau einer Mobilfunkantenne der Swisscom
(Schweiz) AG auf einem Grundstück in der Gewerbezone
Im Böhler erteilt. Die vier Einsprachen mit total
144 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner
wurden abgewiesen. Der Gemeinderat nimmt die
Ängste der Einsprechenden ernst und hat Verständ