
5
Parolen für die eidgenössische
Abstimmung am 28. November 2021
Mit grossem Mehr hat die Präsidentenkonferenz
des Schweizerischen
Verbandes für Senioren-
fragen (SVS) Mitte September die
Ja-Parole zum Covid-Gesetz und
die Ja-Parole zur Pflegeinitiative
beschlossen.
Zum Covid-Gesetz:
Weil das Referendum ergriffen
wurde, müssen wir erneut über
das Covid-Gesetz abstimmen.
Der Verband empfiehlt, ein Ja
zum Covid-Gesetz in die Urne zu
legen. Dieses Gesetz ist weiterhin
unerlässlich, um die schwerste
Krise seit dem Zweiten Weltkrieg
zu bewältigen. Es sichert sowohl
die Versorgung der Bevölkerung
mit wichtigen medizinischen
Gütern und Leistungen wie auch
die finanzielle Unterstützung von
tausenden von Menschen und
Unternehmen, die wegen
Covid-19-Schutzmassnahmen in
Not geraten sind. Damit können
Arbeitsplätze und Löhne gesichert
werden. Ein weiteres Mal
ist ein Ja zum Covid-19-Gesetz
im allgemeinen öffentlichen
Interesse.
Sollte das Gesetz abgelehnt werden,
fallen nicht nur die Bestimmungen
des Covid-19-Gesetzes
vom September 2020 dahin, sondern
auch die vom Parlament
in der Frühlingssession 2021 verabschiedeten
Beschlüsse. Damit
würden Härtefallgelder in
Milliardenhöhe für von den wirt-
schaftlichen Nachteilen der Pandemie
Betroffenen ebenso dahinfallen
wie die Unterstützungsmassnahmen
für Unternehmen,
Veranstalter und Selbstständige.
Auch würden die Zertikate ungültig,
die uns im Moment die Gelegenheit
geben gewisse Freiheiten
zurück zu erhalten und ins Ausland
zu reisen.
Zur Pflegeinitiative
Wer wenn nicht wir Seniorinnen
und Senioren soll die Pflegeinitiative
unterstützen? Wünschen wir
uns nicht alle, Personal, das gut
ausgebildet ist und genügend
Zeit für eine gute Pflege und Betreuung
hat, ob diese nun im Spital,
in einem Pflegeheim oder bei
der Pflege daheim ist? Es muss
verhindert werden, dass ein so
hoher Prozentsatz des Fachper-
sonals in der Pflege den Beruf
frühzeitig verlässt, weil die Arbeitsbedingungen
wie zum Beispiel
die Unterbesetzung von
Pflegenden, zu einem belastenden
Dauerzustand geworden ist
oder verlässliche Zeit – und
Dienstpläne die Vereinbarkeit mit
der Familie verunmöglichen. Fehler
die aufgrund ungenügender
Personalausstattung und fehlender
Zeit passieren, müssen vermieden
werden. Festlegen von
typisch pflegerischen Leistungen
sollen auch in der Verantwortung
der Pflegefachpersonen erbracht
werden und nicht ausschliesslich
auf Anordnung einer Ärztin oder
eines Arztes. Eine angemessene
Abgeltung der Pflegeleistungen
ist die Voraussetzung dafür, dass
die Betriebe und Organisationen
genügend und gut ausgebildetes
Pflegepersonal anstellen.
Die Pflegeinitiative fordert ein
Massnahmenpaket, die Ausbildungsoffensive
ist ein Element
dieser Massnahmen, im Gegensatz
dazu ist im indirekten Gegenvorschlag
des Parlaments die