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Männliche Mitarbeitende in der Aktivierung sind rar,
würden aber eine Bereicherung im Heim darstellen.
Wie ist es mit der Privatsphäre?
Vor allem, wenn es um körperliche Sexualität geht, gilt
hier ein besonderer Schutz der Privatsphäre. In unseren
Heimen, wo viele Mitarbeitende nach Anklopfen in
die Zimmer gehen, muss gewährleistet sein, dass die
Privatsphäre
Liebe Bewohnerin
Lieber Bewohner
Bewohnenden wirklich ungestört privat sein dürfen.
Für diesen Fall haben wir folgendes Schreiben (siehe
Box) erstellt und ein kleines Zeichen hergestellt, das
die Bewohnenden an ihre Zimmertür hängen können.
Somit haben sie in dieser Zeit ihre Ruhe.
Siegfried Bongartz
Geschäftsleitungsmitglied, Spezialgebiet Soziales
Wir respektieren Ihren Wunsch nach Privatsphäre in Ihrem Zimmer. Wenn Sie während einer gewissen Zeit
nicht gestört werden wollen, können Sie das beigelegte Hinweisschild «Bitte nicht stören» an Ihren Türgriff
draussen aufhängen.
Während dem Aushang vom Schild «Bitte nicht stören» kommen die Mitarbeitenden nicht in Ihr Zimmer,
ausser wenn Sie den Schwesternruf tätigen.
Wenn das Schild am Vormittag länger als bis 11.30 Uhr an Ihrer Tür hängt, wird Ihr Zimmer nicht gereinigt.
Zu unserer Entlastung benötigen wir dazu Ihr schriftliches Einverständnis.
Freundliche Grüsse
Zentrumsleiter Leitung Pflege und Betreuung Leitung Hotellerie
Mein Wunsch nach Privatsphäre wird geachtet.
Ich bin mit oben beschriebener Vorgehensweise einverstanden.
Name Bewohner:
Zimmernummer:
Datum:
Unterschrift Bewohnerin / Bewohner
oder gesetzlicher Vertretung:
Diesen Abschnitt bitte abtrennen und bei der Pflegestation abgeben.
Basel, 19. Februar 2018