6 Gemeinderat
Geschäftsbericht 2021
Geschäfte des Gemeinderates
Der Gemeinderat kam im Jahr 2021 zu 18 (Vorjahr 16) Sitzungen zusammen.
Insgesamt behandelte der Gemeinderat 167 (Vorjahr 164) Traktanden.
Die Beratungen des Gemeinderates wurden auf 347 (Vorjahr 274)
Seiten Protokoll festgehalten.
In der Folge sind die bedeutsamsten Geschäfte des Gemeinderates in
einer Zusammenfassung erläutert:
Finanzausgleich
In den letzten Jahren hat sich die Steuerkraft im Durchschnitt der St.Galler
Gemeinden besser entwickelt als in Untereggen. Auch steigt vorübergehend
die Schülerzahl in Untereggen. Deshalb sind die Finanzausgleichszahlungen
des Kantons ab dem Jahr 2021 wieder angestiegen. Gemäss
Prognose dürfte diese Entwicklung bis zum Jahr 2026 anhalten, bis dann
wegen der ab 2023 sinkenden Zahl von Schülerinnen und Schülern wieder
eine Gegenbewegung einsetzt.
Revision der Ortsplanung
Untereggen bekommt ein neues Baureglement und einen neuen Zonenplan
mit wenigen und doch bedeutsamen Anpassungen für die weitere
Entwicklung der Gemeinde. Nur mit einem massvollen Wachstum, vor
allem in der besseren Nutzung der vorhandenen Baulandressourcen können
wir unsere Infrastruktur weiterhin finanzieren und unsere Primarschule
im Dorf behalten. In diesem Jahr wurde die Erarbeitung des neuen
Baureglementes abgeschlossen. Dieses bringt raschere Verfahren für
kleinere Bauvorhaben, mehr Möglichkeiten für die Erneuerung von älteren
Gebäuden sowie in den Dorfkernen von Hinterhof, Mittlerhof und
Vorderhof eine Förderung von Terrassenbauten, wo solche an Steillagen
möglich sind. In der öffentlichen Auflage des neuen Baureglementes
vom 2. November bis 1. Dezember 2021 ist erfreulicherweise gegen das
Baureglement keine Einsprache eingegangen.
Ausschnitt aus dem Richtplan mit der neu eingezonten Fläche
Der neue Zonenplan hat gegenüber dem bisherigen nur wenige Änderungen
erfahren. Kleine, nicht nutzbare Flächen wurden in die Grünzone
oder die Landwirtschaftszone umgeteilt. Die vom kantonalen Recht
nicht mehr erlaubte Zone «Übriges Gemeindegebiet» wurde aufgehoben
und die Flächen in dieser Zone in die Landwirtschaftszone umgeteilt.
Dies führt aber für die betroffenen Grundeigentümer zu keiner Änderung,
weil auch im «Übrigen Gemeindegebiet
» die strengen Regeln fürs
Bauen ausserhalb der Bauzonen galten. Im neuen Zonenplan wurde eine
Fläche von knapp 4’000 m2 am westlichen Rand des Mittlerhofs eingezont.
Der Gemeinderat konnte mit dem Eigentümer dieser Fläche, auf
der heute noch ein Wohnhaus und eine grosse Scheune stehen, einen
Vorvertrag zum Abschluss eines Kaufvertrags zugunsten der Gemeinde
abschliessen.
Ob die Gemeinde die bauliche Entwicklung durch Erwerb und Weitergabe,
z.B. im Baurecht, an diesem Ort steuern soll und wie dies geschehen
soll (Wohnungstyp, Art der Überbauung, Art der Weitergabe, Vorgaben
für Investoren, usw.) wollen wir zusammen mit der Bevölkerung
ermitteln. Während der öffentlichen Auflage des Zonenplans ist diese
Einzonung unbestritten geblieben, was den Gemeinderat sehr freut.
Die Sondernutzungsplanpflicht auf diesem Areal stellt sicher, dass die
Grundeigentümerrechte der Anstösser gewahrt bleiben. Gegen andere
raumplanerische Massnahmen im Zonenplan sind vier Einsprachen eingegangen.
Die Einsprachen werden in diesem Frühjahr behandelt mit
dem Ziel, bis Ende Jahr den Zonenplan und das neue Baureglement anwenden
zu können.
Schulraumplanung
Der Gemeinderat ist klar der Meinung, dass der als Provisorium gebaute
und nun seit 20 Jahren bestehende Pavillon auf dem früheren Schulhausplatz
nicht mehr saniert werden soll. Vielmehr soll der Platz frei werden
für Pausenplatz, Festplatz sowie Raum für Dorf- und Kirchenleben.
Der Gemeinderat will den baufälligen Pavillon durch Schulräume in bestehenden
Gebäuden ersetzen.
Die notwendigen Schulräume möchte der Gemeinderat in den bestehenden
Schulgebäuden unterbringen und dafür auch wesentliche Mittel aus
Steuergeldern investieren.
Gleichzeitig soll in einer Freiraumplanung aufgezeigt werden, wie im
Interesse der Sicherheit der Schulkinder der Verkehr von der Schulanlage
genommen werden kann. Dabei steht eine Umplatzierung von