Organentnahme: Wechsel von der «erweiterten Zustimmungsregelung
» zur «erweiterten Widerspruchsregelung» –
was müssen Inhaberinnen und Inhaber einer Patientenverfügung tun?
Das Volk hat sich am 15. Mai 2022 mit 60,2 Prozent der Stimmen für die «erweiterte Widerspruchsregelung
» bei der Organspende ausgesprochen. Was müssen Verfügende tun, die ihre Entscheidung zur Organentnahme
vor dieser Abstimmung in einer Patientenverfügung festgehalten haben?
1. Die neue Regelung gilt frühestens ab 2024.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG teilt mit, dass die neue Regelung frühestens 2024 eingeführt werden
kann. Dies, weil zuerst Details zur Umsetzung im Verordnungsrecht geregelt werden müssen und
weil ein Register aufgebaut und eine breite Kampagne zur Information der Bevölkerung ausgearbeitet
werden muss. Der genaue Zeitpunkt der Umstellung ist noch nicht bekannt.
2. Bis zum Wechsel bleibt die «erweiterte Zustimmungsregelung» gültig.
Bis zur Umsetzung der «erweiterten Widerspruchsregelung» gilt weiterhin die «erweiterte Zustimmungsregelung
», d. h. eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod ist nur möglich, wenn eine Zustimmung
der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen vorliegt. Die Angehörigen müssen sich dabei
am Willen der verstorbenen Person orientieren.
3. Muss ich jetzt meine Patientenverfügung oder meine Organspende-Karte anpassen?
Nein. Solange die «erweiterte Zustimmungsregelung» gilt, müssen Sie nichts unternehmen.
4. Muss ich bei Inkrafttreten der «erweiterten Widerspruchsregelung» meine Patientenverfügung
oder meine Organspende-Karte anpassen?
Vor der Einführung der «erweiterten Widerspruchsregelung» ist eine Kampagne zur Information der Bevölkerung
seitens des Bundesamts für Gesundheit BAG vorgesehen. Die Stiftung Dialog Ethik wird über
ihre Kanäle ebenfalls über den Wechsel und die Möglichkeiten, den eigenen Willen mit der neuen Regelung
festzuhalten, informieren.
Ob mit oder ohne Patientenverfügung: Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrer Stellvertretungsperson und
Ihren nächsten Angehörigen über Ihre Wünsche und Vorstellungen vom guten Leben und guten Sterben.
Sagen Sie Ihren nahestehenden Personen, was Ihnen beim Sterben wichtig ist. Besprechen und klären
Sie medizinische Fragen mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt.
Ihr Team von Dialog Ethik
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Die Stiftung Dialog Ethik widmet sich seit 1999 der Frage nach dem bestmöglichen ethischen Handeln im
Gesundheits- und Sozialwesen in den Bereichen: Öffentliches Engagement, Coaching für Fachkräfte, Consulting
für Organisationen, Beratung für Patienten und Angehörige sowie Versorgungsforschung.
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» anerkannt (Art. 5 FIFG).
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