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 Meine letzten Dinge regeln.  
 Anordnung für den Todesfall. 
 Möchtest du deine Hinterbliebenen  
 nach deinem Tod entlasten?  
 Erstelle mit Hilfe der untenstehenden  
 Ausführungen deine Anordnungen  
 für den Todesfall. 
 Damit regelst du vieles über den  
 Tod und das Sterben hinaus. Ob  
 zu Bestattung, Trauermahl oder  
 Trauerfeier: Anordnungen gewährleisten  
 deine Wünsche und  
 entlasten die Hinterbliebenen.  
 Die Angehörigen oder Vertrauens-  
 personen müssen über die Art der  
 Bestattung, die Form der Mitteilung  
 zu deinem Tod und der Trauerfeier  
 entscheiden.  
 Vor dem Todesfall festzulegen: 
 – Wo möchte ich vorzugsweise  
 sterben: Zu Hause; im Spital; im  
 Heim? 
 – Wünsche ich eine Sterbe-  
 begleitung: Bestimmte   
 Personen; Seelsorge? 
 – Wünsche ich bestimmte   
 Rituale; bzw. was ist jedenfalls  
 unerwünscht? 
 – Welche Bestattungsart   
 wünsche ich: Erdbestattung,  
 Kremation? 
 – Welches ist der gewünschte   
 Bestattungsort? Einzelgrab?   
 Gemeinschaftsgrab? 
 – Meine Wünsche zur letzten   
 Begleitung: Abdankung?   
 Messe?  
 – Wie stelle ich mir die Grab-  
 pflege vor? 
 Bei einem Todesfall haben Angehörige  
 innert kurzer Zeit viele   
 administrative Angelegenheiten  
 zu erledigen und Entscheidungen  
 zu fällen. Du kannst sie entlasten,  
 indem du deine Wünsche festhältst  
 und die wichtigsten Dokumente  
 geordnet hinterlässt. 
 Informiere deine Vertrauten, wo du  
 diese Anweisungen aufbewahrst.  
 Am besten legst du diese zu deinen  
 anderen Vorsorgedokumenten, 
  wie Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, 
  Testament, Erbver-  
 trag, etc., damit diese rasch verfügbar  
 sind. 
 Was passiert nach dem   
 Todesfall? 
 Wenn eine Person stirbt, muss der  
 Tod durch eine Ärztin oder einen  
 Arzt mit einer Todesbescheinigung  
 bestätigt werden. Stirbt die  
 Person zu Hause, so ist der Hausarzt  
 oder ein Notarzt zu informieren. 
  Wird der Tod durch einen   
 Unfall verursacht, oder liegen un-  
 geklärte Umstände vor, muss die  
 Polizei verständigt werden. Wenn  
 der Tod im Spital oder in einem  
 Altersheim eintritt, meldet diese  
 Institution den Todesfall in der  
 Regel direkt dem Zivilstandsamt;  
 sie sorgt auch für die ärztliche   
 Todesbescheinigung. 
 Unabhängig vom Wohnort der  
 verstorbenen Person muss der   
 Todesfall innerhalb von zwei   
 Tagen dem Zivilstandsamt des  
 Sterbeortes oder dem Bestattungsamt  
 am Wohnort der ver-  
 storbenen Person gemeldet   
 werden. 
 Folgende Unterlagen müssen   
 (sofern vorhanden) vorgelegt   
 werden: 
 – Ärztliche Todesbescheinigung  
 oder -meldung, 
 – Schriftenempfangsschein,   
 Niederlassungsausweis oder   
 Familienbüchlein, 
 – Personenausweis (Pass oder  
 Identitätskarte). 
 Wie lange gilt die Anordnung? 
 Wenn nichts anderes verfügt wird,  
 gilt die Anordnung. Als verfügende  
 Person solltest du Änderungen  
 oder einen teilweisen Widerruf  
 ebenfalls schriftlich mit Datum  
 und Unterschrift auf der Anordnung  
 vermerken. Ist die Anordnung  
 bei jemandem oder an   
 einem Ort hinterlegt, wo die verfügende  
 Person nicht mehr darauf  
 zugreifen kann, sollte in einer  
 neuen Anordnung für den Todesfall  
 mit Datum und Unterschrift  
 die alte widerrufen werden. 
 Hilfestellung  
 Falls dir diese Ausführungen zu  
 kompliziert erscheinen, kannst du  
 dich beraten lassen. Wende dich  
 mit deinen Fragen an eine Vertrauensperson  
 deiner Wahl: An  
 die Wohngemeinde; an die Pro  
 Senectute, oder andere Alters-  
 Institutionen.  
 Wichtig ist für dich und deine   
 Angehörigen, dass du deine   
 Wünsche festhältst.   
  (Kurt E. Ress)