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Meine letzten Dinge regeln.
Anordnung für den Todesfall.
Möchtest du deine Hinterbliebenen
nach deinem Tod entlasten?
Erstelle mit Hilfe der untenstehenden
Ausführungen deine Anordnungen
für den Todesfall.
Damit regelst du vieles über den
Tod und das Sterben hinaus. Ob
zu Bestattung, Trauermahl oder
Trauerfeier: Anordnungen gewährleisten
deine Wünsche und
entlasten die Hinterbliebenen.
Die Angehörigen oder Vertrauens-
personen müssen über die Art der
Bestattung, die Form der Mitteilung
zu deinem Tod und der Trauerfeier
entscheiden.
Vor dem Todesfall festzulegen:
– Wo möchte ich vorzugsweise
sterben: Zu Hause; im Spital; im
Heim?
– Wünsche ich eine Sterbe-
begleitung: Bestimmte
Personen; Seelsorge?
– Wünsche ich bestimmte
Rituale; bzw. was ist jedenfalls
unerwünscht?
– Welche Bestattungsart
wünsche ich: Erdbestattung,
Kremation?
– Welches ist der gewünschte
Bestattungsort? Einzelgrab?
Gemeinschaftsgrab?
– Meine Wünsche zur letzten
Begleitung: Abdankung?
Messe?
– Wie stelle ich mir die Grab-
pflege vor?
Bei einem Todesfall haben Angehörige
innert kurzer Zeit viele
administrative Angelegenheiten
zu erledigen und Entscheidungen
zu fällen. Du kannst sie entlasten,
indem du deine Wünsche festhältst
und die wichtigsten Dokumente
geordnet hinterlässt.
Informiere deine Vertrauten, wo du
diese Anweisungen aufbewahrst.
Am besten legst du diese zu deinen
anderen Vorsorgedokumenten,
wie Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag,
Testament, Erbver-
trag, etc., damit diese rasch verfügbar
sind.
Was passiert nach dem
Todesfall?
Wenn eine Person stirbt, muss der
Tod durch eine Ärztin oder einen
Arzt mit einer Todesbescheinigung
bestätigt werden. Stirbt die
Person zu Hause, so ist der Hausarzt
oder ein Notarzt zu informieren.
Wird der Tod durch einen
Unfall verursacht, oder liegen un-
geklärte Umstände vor, muss die
Polizei verständigt werden. Wenn
der Tod im Spital oder in einem
Altersheim eintritt, meldet diese
Institution den Todesfall in der
Regel direkt dem Zivilstandsamt;
sie sorgt auch für die ärztliche
Todesbescheinigung.
Unabhängig vom Wohnort der
verstorbenen Person muss der
Todesfall innerhalb von zwei
Tagen dem Zivilstandsamt des
Sterbeortes oder dem Bestattungsamt
am Wohnort der ver-
storbenen Person gemeldet
werden.
Folgende Unterlagen müssen
(sofern vorhanden) vorgelegt
werden:
– Ärztliche Todesbescheinigung
oder -meldung,
– Schriftenempfangsschein,
Niederlassungsausweis oder
Familienbüchlein,
– Personenausweis (Pass oder
Identitätskarte).
Wie lange gilt die Anordnung?
Wenn nichts anderes verfügt wird,
gilt die Anordnung. Als verfügende
Person solltest du Änderungen
oder einen teilweisen Widerruf
ebenfalls schriftlich mit Datum
und Unterschrift auf der Anordnung
vermerken. Ist die Anordnung
bei jemandem oder an
einem Ort hinterlegt, wo die verfügende
Person nicht mehr darauf
zugreifen kann, sollte in einer
neuen Anordnung für den Todesfall
mit Datum und Unterschrift
die alte widerrufen werden.
Hilfestellung
Falls dir diese Ausführungen zu
kompliziert erscheinen, kannst du
dich beraten lassen. Wende dich
mit deinen Fragen an eine Vertrauensperson
deiner Wahl: An
die Wohngemeinde; an die Pro
Senectute, oder andere Alters-
Institutionen.
Wichtig ist für dich und deine
Angehörigen, dass du deine
Wünsche festhältst.
(Kurt E. Ress)