
Editorial 3
Was ist uns in bestimmten Situationen
des Alltags von Menschen
in unseren Häusern wichtiger:
Lebensfreude / -qualität oder Lebensschutz?
Bis vor einem Jahr dachten wir, dass wir durch die
immer wiederkehrenden und vielfältigen Konfrontationen
mit dieser Fragestellung gelernt haben, damit
umzugehen. Das verantwortungsvolle, interdiszip-
linäre und gemeinsame Abwägen, ob befristete einschränkende
Massnahmen der Bewegungsfreiheit
zum Schutz von Menschen bei ernsthafter Gefahr
für diese selber oder Dritte verhältnismässig und adäquat
sind oder nicht, gehört zu den Routineaufgaben
von Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege.
Jede Institution der stationären Langzeitpflege verfügt
über entsprechende Konzepte und hat die diesbezüglichen
Abläufe und Verantwortlichkeiten festgelegt.
Gemäss Artikel 59a des KVG sind Pflegeheime
sogar dazu verpflichtet, Daten zum medizinischen
Qualitätsindikator Bewegungseinschränkende Massnahmen
(BeM) zu erheben und zu deklarieren.
Dann kam der März 2020 und quasi über Nacht
mussten wir lernen, uns in einem Pflegeheimalltag
unter Notrecht zu bewähren. Bereitliegende Pandemiekonzepte
gaben zwar eine erste Orientierung und
Sicherheit. Auf Erfahrungen im Umgang mit einem
Dilemma in dieser Dimension konnten wir aber nicht
zurückgreifen.
Die vorliegende Ausgabe von de facto gibt Einblicke
in den veränderten Alltag unserer Häuser und zeigt
auf, wie verbleibende Spielräume unterschiedlich und
kreativ genutzt werden.
Heike Schulz
Direktorin Bethesda Alterszentren AG
Ausblick
Themenschwerpunkt in der nächsten Ausgabe:
«Palliative Care»
Veranstaltungshinweis
CURAVIVA Impulstag Nr. 2 –
Ethische Entscheidungsfindung in
herausfordernden Situationen
21.09.2021 – 13:45h bis 16:45h
Hotel Astoria, Olten