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3.4. B4 – Passive Rechnungsabgrenzung
Diese Position beinhaltet neben einzeln kleineren Abgrenzungspositionen
eine Abgrenzung von rund CHF 209’000 für
Gleitzeit- und Feriensalden (inkl. Sozialversicherungsaufwand).
3.5. B5 – Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Gemeinde Volketswil stellte der VitaFutura AG ein un
verzinsliches Betriebsdarlehen mit Rangrücktritt in Höhe von
CHF 1.5 Mio. Die Rückzahlung des Darlehens hat spätestens
bis 07.01.2035 zu erfolgen. Für die Pflegewohnung Riethof
wurde ein langfristiger Mietvertrag eingegangen. Der
Vertrag endet am 31.10.2022. Die Jahresmiete beträgt
CHF 62’132.40.
3.6. B6 – Langfristige Finanzverbindlichkeiten
(Anlagen im Bau)
Das Vorprojekt des Neubaus ist abgeschlossen und die Projektphase
ist angelaufen. Die ersten Honorarrechnungen sind
eingetroffen und die erste Tranche in Höhe von CHF 5.0 Mio.
wurde aufgenommen. Dieser Teilbetrag ist ausschliesslich für
die Finanzierung der anstehenden Bautätigkeiten vorgesehen.
3.7. B7 – Rückstellungen
Im Berichtsjahr wurde durch das Bundesverwaltungs-
gericht entschieden, dass die MiGeL rückwirkend auf 2015
zu Unrecht verrechnet wurden. Alle betroffenen Heime und
Institutionen dürfen per sofort keine MiGeL mehr den Krankenversicherern
weiterverrechnen. Die Einkaufgemeinschaft
HSK hat auf ihre Rückforderungen verzichtet. Dagegen besteht
die tarifsuisse AG auf die Rückzahlung und hat kürzlich den
Rechtsweg beschritten. Die VitaFutura AG wird in diesem
Verfahren durch den Trägerverband Curaviva Zürich unterstützt
resp. vertreten. Die Rückstellung können wir dennoch um
CHF 51’639 auflösen, weil die Summe für eine allfällige Rückzahlung
an die Krankenkassen der tarifsuisse AG bekannt ist.
4. Angaben, Aufschlüsslung und Erläuterungen zu
Positionen der Erfolgsrechnung
4.1. E1 – Abschreibungen
Die Liegenschaften der VitaFutura AG werden wie folgt auf
CHF 0 abgeschrieben.
– Mehrzweckgebäude bis 31.12.2019
– Altes Schulhaus bis 31.12.2029
– Pflegezentrum bis 31.12.2043
– Alterswohnungen bis 31.12.2028
4.2. E2 – Ausserordentlicher Aufwand / Ertrag
Diese Position ergibt sich aus dem ausserordentlichen Ertrag
für Auflösung der Rückstellung der MiGeL sowie der Nachforderung
gegenüber der Gemeinde für das Jahr 2017
(Spitex-Defizitbeitrag). Ferner enthält diese Position eine
Rückvergütung von CO2-Abgaben.
4.3. E3 – Nettoentwicklung Fonds
Die Fondsspenden im Betrag von CHF 15’495 wurden dem
Fonds zugewiesen, sodass mit dem Fondsaufwand von
CHF 55’769 ein Nettoabfluss von CHF 40’274 resultierte.
Dabei wurde der grösste Teil der Spenden für Verschöne-
rungen der Räumlichkeiten der Bewohnenden und für Veranstaltungen
verwendet. Zudem wurde eine Lernende finanziell
unterstützt.
5. Weitere Angaben
5.1. Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber
Nahestehenden
Per 31.12.2018 bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
dem Aktionär. Es besteht eine Forderung von CHF 457’202
gegenüber Nahestehenden.
5.2. Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber
Vorsorgeeinrichtungen
Per 31.12.2018 bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
Vorsorgeeinrichtungen. Es besteht eine Forderung von
CHF 21’419.
5.3. Bauplanung
Für die anstehenden Bautätigkeiten musste die erste Tranche
der Fremdfinanzierung in Höhe von CHF 5.0 Mio. aufgenommen
werden. Dieser Betrag wird separat in der Bilanz ausgewiesen.
5.4. Entschädigung Verwaltungsrat / Geschäftsleitung
Die Entschädigung des Verwaltungsrates basiert auf dem
aktuellen Entschädigungsreglement, welches von der Generalversammlung
verabschiedet wurde. Die Summe für den
Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung beläuft sich auf
CHF 655’958. Davon entfallen CHF 46’054 auf das Präsidium,
CHF 46’795 auf die weiteren VR-Mitglieder und CHF 563’109
auf die Geschäftsleitung.