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5.5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag und bis zur Verabschiedung der
Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat sind keine we-
sentlichen Ereignisse eingetreten, welche die Aussagefähigkeit
der Jahresrechnung beeinträchtigen könnten bzw. an dieser
Stelle offengelegt werden müssten.
6. Compliance Statement
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der VitaFutura AG
bestätigen, für das Geschäftsjahr 2018 alle Anforderungen
der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich erfüllt zu haben,
soweit die Grundlagen für eine verbindliche Bestätigung bis
Abschluss des Geschäftsjahres gegeben waren. Die Einhaltung
des Kostendeckungsprinzips im Bereich der Pension/Hotellerie
für Institutionen mit Leistungsvereinbarung lässt sich erst mit
Einreichen der sogenannten regelmässigen standardisierten
Kostenrechnung im Frühjahr bestätigen, weshalb sich die
entsprechende Bestätigung auf das Vorjahr bezieht.