
Mitteilungsblatt Nr. 12 | 16. Dezember 2022 3
Genehmigung und je nach deren Dauer im Sommer
2023 denkbar. Abhängig ist dies auch noch vom
Ausgang des Rechtsverfahrens für die Einsprache
der ursprünglichen Zonenplanauflage, über welche
entschieden werden muss.
Das unbestrittene Baureglement wird vom Gemeinderat
bereits angewendet bei Grundstücken, wo
die Zonierung ebenfalls unbestritten und auch das
Baugesuchs selber ohne Einsprachen bleibt. Dies
hat bereits verschiedene bauliche Entwicklungen
ermöglicht und die angestrebte Innenentwicklung
mit sparsamen Umgang mit Kulturland befördert.
Leitungserneuerungen im Hinterhof/Haldenstrasse
Die Elektra und die Wasserversorgung haben Leitungen
im südlichen Hinterhof in der Haldenstrasse
gemäss Beschlüssen der Bürgerschaft erneuert
oder werden die Erneuerung im östlichen Bereich
der Haldenstrasse im Frühling 2023 abschliessen.
Die Erneuerungen dienen der Versorgungssicherheit
und der Sicherstellung von genügend Kapazitäten
für die kommenden Überbauungen an der Haldenstrasse
(Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit total
12 Wohnungen sowie 6 Reihen-Einfamilienhäuser),
welche nächstes Jahr realisiert werden sollen.
Wir danken den Anwohnern für das Verständnis
für die Unannehmlichkeiten, welche solche Werkleitungserneuerungen
teilweise mit sich bringen. Eine
sichere Versorgung mit Strom und Wasser ist ihnen
Dank dafür.
Ausbau Haldenstrasse
Nach der Realisierung der Leitungserneuerungen
und der privaten Bauvorhaben soll die Haldenstrasse
und die obere Haldenstrasse saniert werden, der
Einlenker und die Breite für eine bessere Verkehrserschliessung
ausgebaut und ein Wendeplatz erstellt
werden. Die Grundeigentümer, welche noch bauliche
Entwicklungen auf ihren Grundstücken realisieren
können, müssen sich an der Hälfte der Kosten
beteiligen. Der Gemeinderat hat das Projekt verabschiedet
sowie im Mitteilungsblatt an einer Grundeigentümerversammlung
vorgestellt. Betroffene
konnten im Mitwirkungsverfahren ihre Haltung dazu
vorbringen. Es ist lediglich eine Eingabe eingegangen,
welche im Sinn der Grundeigentümer mit
einer Änderung der Projektunterlagen entsprochen
werden kann. Die Landerwerbsverhandlungen mit
den anstossenden Grundeigentümern, welche bisher
bereits als Strasse genutztes und für die Verbesserung
des Einlenkers und den Ausbau der Strassenbreite
notwendiges Land abtreten müssen, konnten
grösstenteils abgeschlossen werden.
Fuss- und Velowegbrücke St. Gallen-Untereggen
«Unsere» Brücke bleibt ein grosses Ziel des Gemeinderates.
Um das Jahr 2026 soll der Weg von Untereggen
nach St. Gallen und zurück mit dem Velo,
E-Bike oder zu Fuss über eine Hängebrücke führen.
Damit würde der Weg für den Langsamverkehr
überhaupt komfortabel und sicher genug erfolgen.
Der Gemeinderat hat im zu Ende gehenden Jahre
zahlreiche Gespräche mit den kantonalen Amtsstellen
geführt, welche in der Brücke Hindernisse für
den Vogelschutz und die Natur sehen. Es wurden
zusätzliche Varianten ausgearbeitet, welche zum
Teil auch Sinn und Zweck der Brücke hinterfragen
lassen, weil die Komfortverbesserung zu gering
ausfallen würde. In der Folge wurden die beschwerdeberichtigten
Organisationen für die Veloförderung
eingeladen, zum Grundsatz des Projektes und den
vorliegenden Varianten Stellung zu nehmen. Die
eingegangenen Stellungnahmen werden zur Zeit
ausgewertet. Bei der ersten Interessenabwägung
zwischen Natur- und Vogelschutzinteressen und
unserem Interesse an einer direkten, sicheren und
attraktiven Fuss- und Velowegverbindung im Jahr
2020 hat der Kanton den Vogelschutzinteressen ein
höheres Gewicht zugesprochen. Dies wurde begründet
im bundesrechtlich verankerten Vogelschutz.
Am 1. Januar 2023 tritt ein neues Veloweggesetz
auf Bundesebene in Kraft. Damit sind die beiden Interessen
in Bundesgesetzen gleichwertig verankert.
Dies erlaubt uns, eine neue Interessenabwägung
durch den Kanton zu verlangen. Die Tatsache, dass
die Fuss- und Velowegbrücke St. Gallen-Untereggen
sowohl im kantonalen Richtplan als auch im Agglomerationsprogramm
St. Gallen-Bodensee aufgenommen
wurde, zeigt, dass auch der Kanton an der Ver