
Mitteilungsblatt Nr. 8 12 | 16. Dezember 2022
Der Winter kommt schon bald
Haben Sie Ihr Auto schon mit Winterpneus ausgerüstet?
Was für Automobilistinnen und Automobilisten
das Denken an Winterpneus ist für die Gemeinde
das Vorbereiten auf den Winterdienst. Auch private
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
haben Pflichten, deren Erfüllung für einen gut funktionierenden
Winterdienst wichtig sind.
Wir ersuchen die Bevölkerung, folgende Bestimmungen
zu beachten:
Schneeablagerungen
Nach Artikel 64 lit. a kantonales Strassengesetz
kann Grundeigentum zur Schneeräumung beansprucht
werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen,
den im Rahmen der ordnungsgemässen
Schneeräumung anfallenden Schnee entschädigungslos
auf privatem Grund abzuladen. Hingegen ist es
nicht gestattet, von Höfen, Vorplätzen usw. Schnee
auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schaffen.
Die Verursacher können für die Verkehrsstörung
und Verkehrsgefährdung sowie die Beseitigungsmassnahmen
haftbar gemacht werden. Die mit den
Schneeräumungsarbeiten beauftragten Personen
werden sich bemühen, das Strassennetz nach
Schneefällen unverzüglich zu räumen. Wir bitten zu
bedenken, dass zuerst jeweils das Hauptstrassennetz
und nachher die untergeordneten Strassen vom
Schnee freigepflügt werden.
Fahrzeugparkierung
In Anwendung von Art. 20 der Verkehrsregelnverordnung
sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und
Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende
Schneeräumung behindern. Da die Hauptschneeräumung
meist in den frühen Morgenstunden
erfolgt, bitten wir alle Motorfahrzeughalter, ihre
Fahrzeuge in Garagen oder auf privatem Grund abzustellen.
Für Schäden bei der Ausführung der Winterdienstarbeiten
lehnt die politische Gemeinde jede
Haftung ab.
Hydranten
Die Anwohner werden ersucht, in der Nähe ihrer
Wohnung befindliche Hydranten von Schnee zu
räumen, damit diese gut sichtbar und jederzeit für
einen Einsatz der Feuerwehr zugänglich sind.
Der Gemeinderat und die mit der Schneeräumung
beauftragten Personen danken den Einwohnern
und Einwohnerinnen für das Verständnis und die
Mithilfe.
Einladung zur Neujahrsbegrüssung
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung laden
die ganze Bevölkerung herzlich ein zur Neujahrsbegrüssung.
Diese findet statt am
Montag, 9. Januar 2023, 18.00 Uhr
auf dem Parkplatz Spielbüel, Untereggen
Dieses Jahr sorgt die Jugendmusik BrassWave
für die musikalische Unterhaltung. Thomas Erni,
Leiter Aussendienste, gestaltet wiederum den
Platz mit Fackeln und Feuerschalen. Die Neujahrsansprache
hält Gemeindepräsident Norbert
Rüttimann. Anschliessend offeriert die Politische
Gemeinde Glühwein, Punsch und Marroni von
Kurt Mäder, Tübach. Lassen Sie sich in Neujahrsstimmung
bringen und stossen Sie miteinander
ein erfolgreiches und gesundes 2023 an.