
Mitteilungsblatt Nr. 12 | 16. Dezember 2022 7
Standort des Durchlasses Hochstudenbach
Längs- und Quer-Risse im Durchlass Hochstudenbach
Begrüssung der Neuzugezogenen
Der Gemeinderat hat dieses Jahr die Begrüssung
für Neuzugezogene in einem neuen, bescheideneren
Format durchgeführt. Ein gemütlicher Abend bei
Wurst und Brot ist gut angekommen bei den Neuzugezogenen.
Das Dorf und die Vereine wurden mit
einer «durchlaufenden» Präsentation vorgestellt.
Die Beteiligung war deutlich höher als beim Anlass
gegenüber jener als der Anlass noch in grösserem
Rahmen alle zwei Jahre stattfand.
Bauphase als Bypass. Daneben wird ein neuer kürzerer
Durchlass (im Trockenen) erstellt. Das Ersetzen
der bestehenden Eindolung am jetzigen Standort
ist keine geeignete Option, da dann einerseits eine
eigene Wasserhaltung notwendig wäre und anderseits
die Länge – entgegen der gesetzlichen Vorgaben
– deutlich zu lang werden würde. Es wird vorgeschlagen,
eine neue, in zwei Phasen ausgeführte
Eindolung mit einer kürzeren Strassenüberquerung
(ca. 19,00 m) auszuführen. Die bestehenden Rohre
werden später verfüllt. Aufgrund der direkteren
bzw. kürzeren Eindolung muss der Hochstudenbach
unterhalb des Durchlasses rund 10 Meter nach
oben verlängert werden. Die geschieht durch eine
Offenlegung. Die bestehende geschützte Ufergehölzpflanzung
wird daher mit einheimischen und
standortgerechten Bäumen und Sträuchern auf der
neuen Böschung südwärts verlängert.
Das Bauvorhaben ist in zwei Phasen aufgeteilt, um
den Strassenverkehr zwischen den Standorten nicht
zu unterbrechen. In der 1. Phase wird eine Umleitung
bei der aufwärts gerichteten Fahrspur für
Fahrzeuge und Fussgänger geschaffen, die eine
kontinuierliche Nutzung der Strasse ermöglicht
(Lichtsignalregelung mit Bus-Vortritt). In der
2. Phase ist eine Umleitung nicht nötig, da der Verkehr
abwechselnd auf der abwärts führenden Fahrspur
durchgeführt werden kann. Das Projekt konnte
als «kleineres Projekt» nach Wasserbaugesetz im
Baugesuchsverfahren abgewickelt werden. Mit den
betroffenen Grundeigentümern bzw. dem Bewirtschafter
des Landwirtschaftslandes wurde das Projekt
erörtert. Das Baugesuch lag vom 17.–30. November
2022 öffentlich auf. Es ist keine Einsprache
eingegangen. Die Genehmigung der kantonalen
Amtsstellen ist noch ausstehend. Der Gemeinderat
hat für die dringliche Ausgabe einen Ausgabenbeschluss
von Fr. 213'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung
2023 gefasst. Subventionsberechtigt
nach Wasserbaurecht ist lediglich die Offenlegung
auf rund 10 Meter (Subventionssatz 35 %).