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Der Einfluss von Covid-19 ist zum gegebenen Zeitpunkt nicht
abschliessend beurteilbar. Es bestehen über die nächsten 12
Monate jedoch keine Zweifel an der Fortführungsfähigkeit des
Unternehmens.
5.4. Stille Reserven
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden stille Reserven im
Umfang von CHF 68’000 aufgelöst.
5.5. Entschädigung Verwaltungsrat / Geschäftsleitung
Die Entschädigung des Verwaltungsrates basiert auf dem ak-
tuellen Entschädigungsreglement, welches von der General-
versammlung verabschiedet wurde. Die Summe für den
Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung beläuft sich auf
CHF 676’189. Davon entfallen CHF 29’807 auf das Präsidium,
CHF 46’761 auf die weiteren VR-Mitglieder und CHF 599’621
auf die Geschäftsleitung.
5.6. Zinsabsicherung
Für die Absicherung der künftigen Zinsrisiken des Neubaus
hat die VitaFutura im Jahre 2020 einen Zinssatzswap (SWAP)
abgeschlossen. Dieser tritt nach Abschluss des Neubaus im
Jahre 2024 in Kraft und läuft bis 2043.
5.7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag und bis zur Verabschiedung
der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat sind keine
wesentlichen
Ereignisse eingetreten, welche die Aussagefähigkeit
der Jahresrechnung beeinträchtigen könnten
bzw. an dieser Stelle offengelegt werden müssten.
6. Compliance Statement
6.1. Kostendeckungsprinzip
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der VitaFutura AG
bestätigen, für das Geschäftsjahr 2021 alle Anforderungen
der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, insbesondere
die Auflage des Gewinnausschusses im Bereich der Pension /
Hotellerie für Institutionen mit Leistungsvereinbarung, erfüllt
zu haben.