12 kann ein vorgeschlagener
Wunschbeistand (z.B. aus dem
Familienkreis) berücksichtigt
werden.
Beratungen
Für beratende Auskünfte wenden
Sie sich an die Pro Senectute, das
SRK oder die Caritas-Beratungsstelle.
Abschliessende Bemerkungen
Es liegt in unserer menschlichen
Natur, dass wir Gedanken zu unserer
Zerbrechlichkeit und Endlichkeit
verscheuchen. Doch zeigt
uns gerade die heutige Situation
mit Corona deutlich auf, wie
schnell «es» gehen kann, dass
unsere Kräfte entschwinden.
Keine und keiner weiss, was
morgen sein wird.
Meine Gattin und ich weigerten
uns lange Zeit, uns mit den «letzten
Regelungen» ernsthaft zu
befassen, oder diese gar festzu-
halten und niederzuschreiben.
Doch dann haben wir uns im
Spätherbst des letzten Jahres
dazu entschieden: Patientenver-
fügung, Vorsorgeauftrag, Anordnung
für den Todesfall. Das Ganze
haben wir mit einem unserer drei
Söhne im Detail besprochen; er ist
bereit, im Falle eines Falles unser
Vorsorgebeauftragter zu sein, mit
Einbezug der anderen beiden
Söhne. Ein Ehe- und Erbvertrag
besteht schon seit einigen Jahren.
Ironie des Schicksals: Ende November
war ich Corona positiv
und in Isolation, mit Spitalaufenthalt.
Selbstverständlich hat sich
auch meine Gattin mit dem Virus
angesteckt.
Ich meine, es ist in unserer Pflicht
und Verantwortung, die letzten
Dinge unseres Daseins zu regeln –
so lange noch Zeit dazu ist!
Kurt Ress, Vorstandsmitglied
Quelle: Informationsblatt der
St.Galler Kantonalbank
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