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RECHT & UNTERNEHMUNG
1-2018 mandat
Steuervorlage 17 – ein
neuer Anlauf zur Unternehmenssteuerreform?!
Die Eidgenossenschaft hat der
Europäischen Union (EU) am
14. Oktober 2014 zugesichert,
die aus Sicht der EU sog.
«schädlichen Steuerregimes»
abzuschaffen, wobei sich die
EU im Gegenzug verpflichtete,
bereits bestehende Massnahmen
einzelner EU-Mitgliedsländer
gegen die Schweiz
zeitgleich aufzuheben. Zur Umsetzung
der gegebenen Zusicherung
wurde von Bundesrat
und Parlament eine Vorlage
zur «Unternehmenssteuerreform
III» ausgearbeitet, über
welche das Schweizer Stimmvolk
anfangs 2017 abgestimmt
hat. Nach der Ablehnung der
Unternehmenssteuerreform III
nimmt der Bundesrat nun mit
der «Steuervorlage 17» einen
neuen Anlauf. Die Vorlage umfasst
– jedenfalls in der in die
Vernehmlassung geschickten
Fassung – diverse bereits bekannte
Instrumente. In diesem
Beitrag sollen diese Instrumente
vorgestellt und gleichzeitig
der unternehmerische Handlungsbedarf
adressiert werden.
Weshalb gibt es eine
Steuervorlage 17?
Am 12. Februar 2017 lehnte
das Schweizer Stimmvolk die
Vorlage «Unternehmenssteuerreform
III» mit fast 60 Prozent
Nein-Stimmen ab. Auch
im Kanton St. Gallen konnten
sich lediglich 41,3 Prozent der
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
zu einem Ja durchringen.
Mit dem Nein war und ist
das Thema jedoch nicht vom
Tisch. Der internationale Druck
hat nach dem Nein des Stimmvolks
nicht abgenommen,
weshalb der Bundesrat rasch
eine neue Vorlage in die Vernehmlassung
geschickt hat.
Die Vernehmlassung wurde
am 6. Dezember 2017 abgeschlossen.
Der Bundesrat hat
sich in der Folge umgehend an
deren Auswertung gemacht.
Worum geht es konkret?
Die mit der Steuervorlage 17
verfolgten Ziele sind deckungsgleich
mit den Zielen der Unternehmenssteuerreform
III. Es
geht um die Wiederherstellung