
RECHT & PRIVAT 7
Bauen und Versicherungen.
Was muss der Bauherr beachten?
1-2018 mandat
Bei vielen Neu- und Umbauten zeigen sich nach der Fertigstellung
gewisse Mängel. Zudem kommt es beim Bauen
immer wieder zu Schäden. Manche Mängel und Schäden
sind nicht gravierend und lassen sich schnell beheben.
Andere sind schwerwiegender. Viele Risiken lassen sich
jedoch versichern. Was es dabei zu beachten gilt, soll
Ihnen nachfolgend aufgezeigt werden.
Welche Risiken können
Sie als Bauherr selbst
versichern?
Zur selbständigen Absicherung
bieten die Versicherer dem
Bauherrn sogenannte Bauversicherungen
an. Diese umfassen
regelmässig einerseits eine sogenannte
Bauwesenversicherung,
andererseits eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Der
Abschluss einer solchen Bauversicherung
ist dem Bauherrn
sehr zu empfehlen.
Bauwesenversicherung
Wenn ein Bauunfall, d.h. ein
plötzliches Ereignis, zu einem
Schaden an Bauleistungen führt,
ist dieser durch die Bauwesenversicherung
jedenfalls dann versichert,
wenn kein Baubeteiligter
für den Schaden verantwortlich
ist (also ein Aussenstehender
oder gar niemand haftbar ist).
Wenn ein Baubeteiligter dafür
haftet (wegen Ausführungs-, Planungs
oder Bauleitungsfehlern),
besteht Versicherungsdeckung
in der Bauwesenversicherung
insoweit, als der verantwortliche
Baubeteiligte für den Schadenersatzanspruch
nicht haftpflichtversichert
ist. Wenn ein
haftpflichtiger Baubeteiligter
eine Haftpflichtversicherung
hat, die für den Schaden einzustehen
hat, besteht über die
Bauwesenversicherung eigentlich
keine Deckung. Damit aber
der Bauherr in einem solchen
Fall nicht auf die Entschädigung
warten muss, bis über die Person
des Haftpflichtigen und den
Umfang seiner Schadenersatzpflicht
Klarheit herrscht (welche
Klärung sich erfahrungsgemäss
länger hinziehen kann), versprechen
die Bauwesenversicherer
regelmässig, den Schadenersatz
zu «bevorschussen» und ihn
nach Klärung der Haftung von
der Haftpflichtversicherung des
verantwortlichen Baubeteiligten
zurückzuverlangen. Es lohnt
sich allerdings, die Bedingungen
für die Bevorschussung in den
Vertragsbedingungen genau zu
studieren, bevor man eine Bauversicherung
abschliesst.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
ist die Haftpflichtversicherung
des Bauherrn. Der
Bauherr ist zwar regelmässig
nicht selbst an den Bauarbeiten
beteiligt, sodass ihn meistens
kein Verschulden an einem
Schaden trifft. Wenn aber infolge