
RECHT & PRIVAT 11
1-2021 mandat
Neue Drohnenregeln ab
1. Januar 2021:
Was darf man noch als Drohnenpilot? Ein-
schneidende Neuerungen und eine Erinnerung
an bestehende, aber oft vergessene Regeln.
Zivile und vor allem privat zum Vergnügen genutzte Drohnen verbreiten sich in der Schweiz
immer mehr. Was für die einen ein spassiger Zeitvertreib, ist den anderen lästige bis einschneidende
Störung. Ab dem 1. Januar 2021 gelten in der Schweiz gestützt auf europäische
Verordnungen1 neue Regeln für Drohnenpiloten, die es wert sind, beachtet zu werden, will
man nicht juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Luftfahrtrecht, Zivilgesetzbuch und
Datenschutzgesetz bilden ein enges Korsett, in welchem sich die Drohnen durch ihre Freizeit-
Piloten noch bewegen können.
1. Was ist eine Drohne
und welche Kategorien
gibt es?
Eine Drohne definiert sich grundsätzlich
durch zwei Komponenten:
zum einen ein ferngesteuertes,
unbenanntes Luftfahrzeug,
zum anderen ein System, mit
welchem die erforderlichen Befehle
und Kontrollen ausgeführt
werden können. Drohnen haben
keinen Piloten an Bord, können
aber über Distanz mittels einer
Kontrollstation mit zugehörigem
Datenübermittlungssystem gesteuert
werden. Eine Drohne
besteht also immer aus einem
Fluggerät und einem so bezeichneten
Piloten, welcher die Kontroll
und Steuereinheit bedient.2
1 Verordnung (EU) 2018/1139 des
Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung gemeinsamer
Vorschriften für die Zivilluftfahrt und
zur Errichtung einer Europäischen
Agentur für Flugsicherheit vom
4. Juli 2018 (ABl. 2018 L 212/1)
2 Definition ICAO zum Begriff RPAS,
remotely piloted aircraft system.
Vgl. Dazu und insbesondere zur Safe
Operation: Remotely Piloted Aircraft
system (RPAS) Concept of OperationS
(CONOPS) for InternatIonal ifr
operations (icao.int)