13
RECHT & PRIVAT
1-2021 mandat
Grundsätzlich kann nach dieser
Faustregel geflogen werden:
Meine Drohne wiegt weniger als
500 g, ich fliege auf Sicht (VSOL,
visual line of sight) unterhalb
120 m über Grund und ausserhalb
einer Verbotszone und bin
dabei in der Lage, jederzeit anderen
Flugobjekten oder Hindernissen
auszuweichen und meide
Menschenansammlungen.
Dabei achte ich darauf, wilde
Tiere nicht zu erschrecken, beachte
die Privatsphäre anderer
und die zusätzlichen kantonalen
Regelungen.5
4. Wie darf man fliegen
und was darf man
dabei?
Es wird grundsätzlich auf Sicht
geflogen (VSOL). Der Pilot hat
seine Drohne jederzeit und bei
jedem Wetter direkt in Sicht. Mit
Hilfe einer Videobrille ist das
Fliegen dann gestattet, wenn ein
Beobachter die Drohne und die
Umgebung aktiv überwacht und
jederzeit eingreifen kann. Eine
Sonderbewilligung des BAZL ist
notwendig, wenn ohne direkte
Sichtlinie geflogen werden soll.
Da Drohnen der offenen Kategorie
nicht über Menschen-
ansammlungen geflogen werden
dürfen, sind private Aufnahmen
von Hochzeits- oder Partygesellschaften
nur noch möglich,
wenn neben der Menschenansammlung
geflogen wird. Dabei
ist der Begriff Menschenansammlung
sehr schwammig definiert.
Menschen stehen dann in
einer Ansammlung zusammen,
wenn es einer einzelnen Person
nahezu unmöglich ist, sich aus
dieser Menge vor einer ausser
Kontrolle geratenen zu schützen
bzw. sich zu entfernen. Es
ist davon auszugehen, dass die
Justiz im Schadenfall schnell von
einer Menschenansammlungen
ausgehen wird.
Wer mit einer Drohne Aufnahmen
von Personen oder Objekten
macht oder über die
Drohne beobachtet, muss die
sehr strengen Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes
lic.iur. Rolf Rüegg
Rechtsanwalt und
öffentlicher Notar
8730 Uznach SG
Der Autor ist selbst (inaktiver)
Pilot PPL-SEP/NIT
Dabei achte ich darauf, wilde
Tiere nicht zu erschrecken,
beachte die Privatsphäre
anderer und die zusätzlichen
kantonalen Regelungen.
(DSG) beachten. Der Eidgenössische
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte
(EDÖB)
hat eine gute Übersicht über die
geltenden Regeln im Internet publiziert.
6
Oft weiss eine beobachtete oder
aufgenommene Person nicht,
dass sie oder z.B. ihr Haus aufgenommen
wurden. In manchen
Fällen wird die Drohne erst entdeckt,
wenn sie bereits Aufnahmen
macht oder gemacht hat
und der Pilot ist nicht eruierbar.
Das Internet ist voll von so aufgenommenen
Bildern.
Werden mit technischen oder
organisatorischen Massnahmen
erfasste Personen so verpixelt,
dass sie nicht bestimmbar sind,
ist das Datenschutzgesetz nicht
anwendbar.
Das Filmen bzw. das Beobachten
von Personen, ohne dass die
Aufnahmen gespeichert werden,
bedarf ebenfalls zwingend des
Einverständnisses der beobachteten
Personen. Grundsätzlich
gilt für Aufnahmen dasselbe
wie bei Fotografien – im Zweifel
unterlassen Sie das Beobachten
oder das Aufnehmen. Denn das
Überfliegen eines fremden Gartens
oder – sehr beliebt – Poolbereichs,
das Gucken durch
fremde Fenster oder der Betrieb
einer Drohne z.B. in einer öffentlichen
Badi ist ohne Einwilligung
der betroffenen Personen verboten
– und unanständig.
Abschliessend mein persönliches
Erlebnis mit einer Drohne:
Am 16. Juli 2020 fuhr ich mit
angehängtem Wohnwagen vom
Ricken nach Bad Ragaz. Am
Zielort stellte ich fest, dass mein
Wohnwagen auf der Strecke einen
Zusammenstoss mit einer
Drohne gehabt haben muss. Es
steckte noch ein 11 cm langes
Propellerblatt in der Seite. Die
Aluhaut war glatt durchstossen.
Drohnenfliegen ist nicht ungefährlich.
Ergänzend zur oben
aufgestellten Faustregel sollte
ein Pilot seine Drohne nur dann
einsetzen, wenn er sicher sein
kann, andere nicht zu stören.
Dabei soll der Pilot die Vorschriften
kennen und beachten und
vor allem sein Gerät meisterhaft
beherrschen. Dann ist der Spass
garantiert.7
5 Als Beispiel für Viele das (private)
Drohnenverbot im Kanton Appenzell
I.Rh. (https://www.tagblatt.
ch/ostschweiz/appenzellerland/
das-surren-hat-ein-ende-derinnerrhoder
grosse-rat-nimmt-dasdrohnenflugverbot
an-wenn-auchnur
knapp-ld.1269410)
6 https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/
de/home/datenschutz/technologien/
videoueberwachung/videoueber-
wachung-mit-drohnen-durch-pri-
vate/videoueberwachung-mit-drohnen
durch-private.html
7 Weitere Informationen erhalten
Sie hier: www.drohnenverband.ch/
www.modellflug.ch/
/das-surren-hat-ein-ende-der-innerrhoder-grosse-rat-nimmt-das-drohnenflugverbot-an-wenn-auch-nur-knapp-ld.1269410
/videoueberwachung-mit-drohnen-durch-private.html
/
/