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RECHT & PRIVAT
1-2021 mandat
Arbeitsrecht in der
Pandemie
Welche Rechte und
Pflichten haben Mitarbeitende
während der
Corona-Pandemie? Was
haben die Arbeitgebenden
zu beachten?
Seit Ausbruch der Covid-
19-Pandemie wurden ständig
neue Regelungen erlassen
und fortlaufend angepasst, die
auch das Arbeitsrecht betreffen.
Die fortlaufenden Änderungen
in den verschiedenen
Erlassen machen das Recht
unübersichtlich und die Umsetzung
ist teilweise eine grosse
Herausforderung. Nachfolgend
werden einige Aspekte
beleuchtet – zum Stand der
Regelungen per 1. März 2021.
Präventionsmass-
nahmen zum Schutz
der Mitarbeitenden
Der Bundesrat hat als generelle
Präventionsmassnahme angeordnet,
dass Arbeitgebende
gewährleisten müssen, dass
die Mitarbeitenden die Empfehlungen
des Bundesamtes
für Gesundheit (BAG) betreffend
Hygiene und Abstand bei
der Arbeit einhalten können.
Dazu gehört aktuell, dass in
Innenräumen und Fahrzeugen,
in denen sich mehr als eine
Person aufhält, jede Person
grundsätzlich eine Gesichtsmaske
tragen muss. Die wenigen
Ausnahmen dazu sind
detailliert geregelt. So müssen
beispielsweise Personen in Institutionen
der familienergänzenden
Kinderbetreuung keine
Maske tragen, sofern das Tragen
einer Maske die Kinderbetreuung
wesentlich erschwert.
Zudem haben die Arbeitgebenden
weitere Massnahmen
gemäss dem STOP-Prinzip
zu treffen. Das STOP-Prinzip
bedeutet: Substitution als prioritäre
Massnahme, in zweiter
Linie technische Massnahmen
umsetzen, drittens
organisatorische Massnahmen
treffen und schliesslich
persönliche Schutz-
ausrüstung zur Verfügung
stellen. Hauptanwendungsfall
der Substitution ist die Anweisung
an Mitarbeitende, von
zu Hause aus zu arbeiten. Zu
den technischen Massnahmen
gehören z.B. Trennscheiben,
Desinfektion und ausreichendes
Lüften der Arbeitsräume.
Eine zweckmässige organisatorische
Massnahmen ist die
Vermeidung von Mischung von
Personen und Teams. Zu den
persönlichen Schutzmassnahmen
gehören Gesichtsmasken,
Handschuhe und dergleichen.