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 RECHT & PRIVAT 
 1-2021 mandat 
 Arbeitsrecht in der   
 Pandemie 
   
 Welche Rechte und  
 Pflichten haben Mitarbeitende  
 während der  
 Corona-Pandemie? Was  
 haben die Arbeitgebenden  
 zu beachten? 
 Seit  Ausbruch  der  Covid- 
 19-Pandemie wurden  ständig  
 neue  Regelungen  erlassen  
 und fortlaufend angepasst, die  
 auch  das  Arbeitsrecht  betreffen. 
   Die  fortlaufenden  Änderungen  
 in  den  verschiedenen  
 Erlassen  machen  das  Recht  
 unübersichtlich  und  die  Umsetzung  
 ist teilweise eine grosse  
 Herausforderung.  Nachfolgend  
 werden  einige  Aspekte  
 beleuchtet  –  zum  Stand  der  
 Regelungen per 1. März 2021. 
 Präventionsmass-  
 nahmen zum Schutz   
 der Mitarbeitenden 
 Der Bundesrat hat als generelle  
 Präventionsmassnahme angeordnet, 
  dass Arbeitgebende  
 gewährleisten  müssen,  dass  
 die  Mitarbeitenden  die  Empfehlungen  
 des  Bundesamtes  
 für  Gesundheit  (BAG)  betreffend  
 Hygiene und Abstand bei  
 der  Arbeit  einhalten  können.  
 Dazu  gehört  aktuell,  dass  in  
 Innenräumen und Fahrzeugen,  
 in  denen  sich  mehr  als  eine  
 Person  aufhält,  jede  Person  
 grundsätzlich  eine  Gesichtsmaske  
 tragen  muss.  Die  wenigen  
 Ausnahmen  dazu  sind  
 detailliert geregelt. So müssen  
 beispielsweise Personen in Institutionen  
 der  familienergänzenden  
 Kinderbetreuung keine  
 Maske tragen, sofern das Tragen  
 einer Maske die Kinderbetreuung  
 wesentlich erschwert. 
 Zudem  haben  die  Arbeitgebenden  
 weitere Massnahmen  
 gemäss  dem  STOP-Prinzip  
 zu  treffen.  Das  STOP-Prinzip  
 bedeutet:  Substitution  als  prioritäre  
 Massnahme,  in  zweiter  
 Linie  technische  Massnahmen  
 umsetzen,  drittens  
 organisatorische  Massnahmen  
 treffen  und  schliesslich  
 persönliche  Schutz-  
 ausrüstung  zur  Verfügung  
 stellen.  Hauptanwendungsfall  
 der Substitution ist die Anweisung  
 an  Mitarbeitende,  von  
 zu Hause aus zu arbeiten. Zu  
 den technischen Massnahmen  
 gehören  z.B.  Trennscheiben,  
 Desinfektion  und  ausreichendes  
 Lüften  der  Arbeitsräume.  
 Eine  zweckmässige  organisatorische  
 Massnahmen  ist  die  
 Vermeidung von Mischung von  
 Personen und Teams. Zu den  
 persönlichen Schutzmassnahmen  
 gehören Gesichtsmasken,  
 Handschuhe und dergleichen.