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 1-2019 mandat 
 schen  «schmutziger»  Gelder  
 verhindert,  sondern  auch  die  
 Verwendung (unter Umständen)  
 sauberer  Gelder  zur  Finanzierung  
 terroristischer  Tätigkeiten  
 unterbunden werden. Im Jahre  
 2014  wurde  das  GwG  nochmals  
 ergänzt, indem der Anwalt  
 Vermögenswerte  blockieren  
 und  dem  Bund  eine  Meldung  
 erstatten musste, von denen er  
 wusste  oder  mindestens  den  
 begründeten  Verdacht  hatte,  
 dass  sie  aus  einem  qualifizierten  
 Steuervergehen herrührten. 
 Vorgesehene Aus-  
 weitung des GwG-  
 Geltungsbereichs auf   
 einen Teil der klassischen  
 Anwaltstätigkeit 
 Im  Sommer  2018  schlug  der  
 Bundesrat  weitreichende  Änderungen  
 vor.  Die  Pflichten  
 gemäss  GwG  sollen  nicht  nur  
 für als Finanzintermediäre, sondern  
 auch für als Beraterinnen  
 und Berater tätige Anwälte Gültigkeit  
 erlangen. So sollen nach  
 dem Gesetzesentwurf neu bestimmte  
 Tätigkeiten der Anwälte  
 im Zusammenhang mit  der  
 Gründung,  Führung  oder  Verwaltung  
 ausländischer und bestimmter  
 schweiz. Gesellschaften  
 sowie sog. Trusts staatlich  
 beaufsichtigt werden. Erstmals  
 sollen damit klassische Anwaltstätigkeiten  
 vom  Geldwäschereigesetz  
 erfasst werden. 
 So wird zum Beispiel der Anwalt  
 von  den  neuen  Regeln  
 erfasst, welcher  
 – für  Klienten  Statuten  einer  
 schweiz.  Sitzgesellschaft  
 aufsetzt (oder auch nur prüft)  
 und öffentlich beurkundet, 
 – Klienten,  die  in  einer  neu  zu  
 gründenden  schweiz.  Sitzgesellschaft  
 über eine Zeichnungsberechtigung  
 verfügen  
 sollen, instruiert, wo und wie  
 sie ihre Unterschrift beglaubigen  
 lassen können, 
 – für  Klienten,  welche  in  einer  
 neu  zu  gründenden  ausländischen  
 Gesellschaft  im  
 Aufsichtsrat  Einsitz  nehmen  
 wollen, eine Kopie von deren  
 Pass anfertigt, 
 RECHT & UNTERNEHMUNG 
 Mandaten  führen  und  dabei  
 strenge Regeln einhalten müssen. 
  So haben sie neben den  
 Eigentümern  der  von  ihnen  
 verwalteten  Vermögenswerte  
 vor allem auch die daran wirtschaftlich  
 berechtigten  Personen  
 festzustellen.  
 Des  Weiteren  müssen  
 sie die Herkunft  
 der  Vermögenswerte  
 seriös  und  eingehend  
 abklären.  
 Sie haben sämtliche  
 Banktransaktionen,  
 Vermögensverschiebungen  
 etc. auf deren  
 Rechtmässigkeit  
 und  Plausibilität  hin  
 zu  überprüfen.  Bei  
 einem  begründeten  
 Verdacht  auf  Geldwäschereihandlungen  
 muss der Anwalt  
 die Vermögenswerte  
 blockieren und gleichzeitig bei  
 der  zuständigen  Bundesstelle  
 (MROS)  eine  Meldung  erstatten. 
  Diese prüft dann den Verdacht  
 und entscheidet, ob sie  
 den Sachverhalt zur Eröffnung  
 eines  Strafverfahrens  wegen  
 Geldwäscherei an die Strafbehörden  
 weiterleitet. Verletzt der  
 Anwalt diese Pflichten, drohen  
 ihm empfindliche Strafen. 
 Gleichzeitig macht sich ein Anwalt  
 im  Sinne  von  Art.  305bis  
 StGB  strafbar,  wenn  er  eine  
 Geldwäschereihandlung  vornimmt, 
  dazu anstiftet oder dazu  
 Beihilfe leistet. Dies völlig unabhängig  
 davon, ob er über fremde  
 Vermögenswerte  tatsächlich  
 verfügt  oder  eine  andere  
 Handlung  vornimmt,  um  die  
 Ermittlung  der  Herkunft  oder  
 die  Auffindung/Einziehung  von  
 Vermögenswerten zu vereiteln,  
 von  denen  er  weiss  oder  annehmen  
 muss, dass diese aus  
 einem Verbrechen herrühren.  
 Ausdehnung des GwG  
 auf Terrorismusfinanzierung  
 und qualifizierte  
 Steuervergehen 
 2009  wurde  der  Geltungsbereich  
 des  Geldwäschereigesetzes  
 ausgedehnt.  Es  sollten  
 nicht  nur  wie  bisher  das  Wa- 
 – Klienten,  die  in  einer  neu  zu  
 gründenden  schweiz.  Sitzgesellschaft  
 oder  ausländischen  
 Gesellschaft als Organ  
 tätig sein werden, Auskünfte  
 darüber  erteilt, welche  sozialversicherungsrechtlichen  
 Anmeldungen sie vornehmen  
 müssen, 
 – Klienten  Auskunft  darüber  
 erteilt,  welche  Verjährungsfristen  
 bei Gewährleistungsfragen  
 im  Zusammenhang  
 mit  dem  Kauf/Verkauf  einer  
 schweiz.  Sitz-  oder  ausländischen  
 Gesellschaft gelten, 
 – ein schweiz. Start-up-Unternehmen  
 im Zusammenhang  
 mit der Mittelbeschaffung bei  
 ausländischen  Gesellschaften  
 als  Partner  oder  Darlehensgeber  
 berät, 
 – Klienten  bei  der  Nachfolgeregelung  
 einer KMU, bei der  
 ausländische Gesellschaften  
 als  potenzielle  Käufer  involviert  
 sind, berät 
 – Klienten  über  Rechte  und  
 Pflichten  beim  Verkauf  von  
 im  Ausland  gelegenen  Gesellschaften  
 informiert, 
 – Klienten  bei  der  finanziellen  
 Absicherung  von  deren  
 minderjährigen Kindern oder  
 der  Lebenspartnerin  durch  
 ausländische Gesellschaften  
 berät, 
 – für  Klienten  im  Zusammenhang  
 mit der Vermietung von  
 Büroräumlichkeiten  an  eine  
 ausländische  Gesellschaft  
 einen Mietvertrag aufsetzt, 
 – für  Klienten  Büroräumlichkeiten  
 an  eine  ausländische  
 Gesellschaft vermietet oder 
 – Klienten  auch  nur  Anbieter  
 von  Domizildienstleistungen  
 nennt,  an  welche  sie  
 sich  wenden  können,  um  
 Büroräumlichkeiten  für  eine  
 ausländische  Gesellschaft  
 anzumieten. 
 All diese Handlungen – die Liste  
 liesse  sich  beliebig  verlängern  
 – würden neu den Anwalt  
 verpflichten, sich staatlich beaufsichtigen  
 zu lassen. 
 Lehre,  Praxis  und  Rechtsprechung  
 haben  seit  Einführung  
 des  GwG  konkrete  Kriterien  
 ausgearbeitet,  um  die  sogenannte  
 klassische  (die  juris- 
 Nach dem Gesetzesentwurf  
 sollen neu bestimmte  
 Tätigkeiten der Anwälte im  
 Zusammenhang mit der  
 Gründung, Führung oder  
 Verwaltung ausländischer  
 und bestimmter schweiz.  
 Gesellschaften sowie sog.  
 Trusts staatlich beaufsichtigt  
 werden.