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1-2019 mandat
schen «schmutziger» Gelder
verhindert, sondern auch die
Verwendung (unter Umständen)
sauberer Gelder zur Finanzierung
terroristischer Tätigkeiten
unterbunden werden. Im Jahre
2014 wurde das GwG nochmals
ergänzt, indem der Anwalt
Vermögenswerte blockieren
und dem Bund eine Meldung
erstatten musste, von denen er
wusste oder mindestens den
begründeten Verdacht hatte,
dass sie aus einem qualifizierten
Steuervergehen herrührten.
Vorgesehene Aus-
weitung des GwG-
Geltungsbereichs auf
einen Teil der klassischen
Anwaltstätigkeit
Im Sommer 2018 schlug der
Bundesrat weitreichende Änderungen
vor. Die Pflichten
gemäss GwG sollen nicht nur
für als Finanzintermediäre, sondern
auch für als Beraterinnen
und Berater tätige Anwälte Gültigkeit
erlangen. So sollen nach
dem Gesetzesentwurf neu bestimmte
Tätigkeiten der Anwälte
im Zusammenhang mit der
Gründung, Führung oder Verwaltung
ausländischer und bestimmter
schweiz. Gesellschaften
sowie sog. Trusts staatlich
beaufsichtigt werden. Erstmals
sollen damit klassische Anwaltstätigkeiten
vom Geldwäschereigesetz
erfasst werden.
So wird zum Beispiel der Anwalt
von den neuen Regeln
erfasst, welcher
– für Klienten Statuten einer
schweiz. Sitzgesellschaft
aufsetzt (oder auch nur prüft)
und öffentlich beurkundet,
– Klienten, die in einer neu zu
gründenden schweiz. Sitzgesellschaft
über eine Zeichnungsberechtigung
verfügen
sollen, instruiert, wo und wie
sie ihre Unterschrift beglaubigen
lassen können,
– für Klienten, welche in einer
neu zu gründenden ausländischen
Gesellschaft im
Aufsichtsrat Einsitz nehmen
wollen, eine Kopie von deren
Pass anfertigt,
RECHT & UNTERNEHMUNG
Mandaten führen und dabei
strenge Regeln einhalten müssen.
So haben sie neben den
Eigentümern der von ihnen
verwalteten Vermögenswerte
vor allem auch die daran wirtschaftlich
berechtigten Personen
festzustellen.
Des Weiteren müssen
sie die Herkunft
der Vermögenswerte
seriös und eingehend
abklären.
Sie haben sämtliche
Banktransaktionen,
Vermögensverschiebungen
etc. auf deren
Rechtmässigkeit
und Plausibilität hin
zu überprüfen. Bei
einem begründeten
Verdacht auf Geldwäschereihandlungen
muss der Anwalt
die Vermögenswerte
blockieren und gleichzeitig bei
der zuständigen Bundesstelle
(MROS) eine Meldung erstatten.
Diese prüft dann den Verdacht
und entscheidet, ob sie
den Sachverhalt zur Eröffnung
eines Strafverfahrens wegen
Geldwäscherei an die Strafbehörden
weiterleitet. Verletzt der
Anwalt diese Pflichten, drohen
ihm empfindliche Strafen.
Gleichzeitig macht sich ein Anwalt
im Sinne von Art. 305bis
StGB strafbar, wenn er eine
Geldwäschereihandlung vornimmt,
dazu anstiftet oder dazu
Beihilfe leistet. Dies völlig unabhängig
davon, ob er über fremde
Vermögenswerte tatsächlich
verfügt oder eine andere
Handlung vornimmt, um die
Ermittlung der Herkunft oder
die Auffindung/Einziehung von
Vermögenswerten zu vereiteln,
von denen er weiss oder annehmen
muss, dass diese aus
einem Verbrechen herrühren.
Ausdehnung des GwG
auf Terrorismusfinanzierung
und qualifizierte
Steuervergehen
2009 wurde der Geltungsbereich
des Geldwäschereigesetzes
ausgedehnt. Es sollten
nicht nur wie bisher das Wa-
– Klienten, die in einer neu zu
gründenden schweiz. Sitzgesellschaft
oder ausländischen
Gesellschaft als Organ
tätig sein werden, Auskünfte
darüber erteilt, welche sozialversicherungsrechtlichen
Anmeldungen sie vornehmen
müssen,
– Klienten Auskunft darüber
erteilt, welche Verjährungsfristen
bei Gewährleistungsfragen
im Zusammenhang
mit dem Kauf/Verkauf einer
schweiz. Sitz- oder ausländischen
Gesellschaft gelten,
– ein schweiz. Start-up-Unternehmen
im Zusammenhang
mit der Mittelbeschaffung bei
ausländischen Gesellschaften
als Partner oder Darlehensgeber
berät,
– Klienten bei der Nachfolgeregelung
einer KMU, bei der
ausländische Gesellschaften
als potenzielle Käufer involviert
sind, berät
– Klienten über Rechte und
Pflichten beim Verkauf von
im Ausland gelegenen Gesellschaften
informiert,
– Klienten bei der finanziellen
Absicherung von deren
minderjährigen Kindern oder
der Lebenspartnerin durch
ausländische Gesellschaften
berät,
– für Klienten im Zusammenhang
mit der Vermietung von
Büroräumlichkeiten an eine
ausländische Gesellschaft
einen Mietvertrag aufsetzt,
– für Klienten Büroräumlichkeiten
an eine ausländische
Gesellschaft vermietet oder
– Klienten auch nur Anbieter
von Domizildienstleistungen
nennt, an welche sie
sich wenden können, um
Büroräumlichkeiten für eine
ausländische Gesellschaft
anzumieten.
All diese Handlungen – die Liste
liesse sich beliebig verlängern
– würden neu den Anwalt
verpflichten, sich staatlich beaufsichtigen
zu lassen.
Lehre, Praxis und Rechtsprechung
haben seit Einführung
des GwG konkrete Kriterien
ausgearbeitet, um die sogenannte
klassische (die juris-
Nach dem Gesetzesentwurf
sollen neu bestimmte
Tätigkeiten der Anwälte im
Zusammenhang mit der
Gründung, Führung oder
Verwaltung ausländischer
und bestimmter schweiz.
Gesellschaften sowie sog.
Trusts staatlich beaufsichtigt
werden.