Das «mandat» ist unter   
 www.sgav.ch   
 als E-Book verfügbar. 
 Nr. 1 / Mai 2012 Die Klientenschrift des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV 
 1 
 St.Galler Anwaltsverband  
 SGAV 
  Mai 2022 Galler Anwaltsverbandes SGAV 
 EDITORIAL 
 Bauvorhaben im  
 Gewässerraum  
 RECHT & PRIVAT 
 Über 60, arbeitslos und  
 ausgesteuert! Ist das der   
 finanzielle Untergang? 
 RECHT-ECK 
 – was ist  
 rechtlich zulässig? 
 3 
 RECHT &  
 UNTERNEHMUNG 
 5 
 11 
 Initial Coin Offering und  
 Token im Lichte der  
 Schweizer Finanzmarktgesetzgebung 
 Online-Bewertungen im   
 Internet zwischen Fluch  
 und Segen 
 15 
 Verletzung nach Hän- 18 
 dedruck gilt nicht als  
 Unfall 
 Liebe Leserin, lieber Leser 
 Mit der vorliegenden Ausgabe 1/2022 halten  
 Sie das letzte «mandat – Die Klientenschrift des  
 St. Galler  Anwaltsverbandes  SGAV»  in  Ihren  
 Händen. Gemäss Recherche im Vereinsarchiv  
 erschien die erste Ausgabe im Februar 2001,  
 also vor mehr als 20 Jahren. Anfänglich war die  
 Erscheinungsweise dreimal pro Jahr, ab 2012  
 dann noch zweimal. Von Beginn weg gab es  
 im mandat verschiedene Rubriken, so jeweils  
 ein «Thema», bei dem die Redaktion freie Hand  
 hatte, welchen Schwerpunkt sie legen wollte.  
 Weiter zwei Abhandlungen zu «Recht und Unternehmung 
 »  sowie  zwei  Beiträge,  die  dem  
 Gebiet «Recht und Privat» zugeordnet waren.  
 Darüber hinaus fand sich auf der letzten Seite  
 jeweils  die  Rubrik  «Recht-Eck»,  welche  teils  
 zum Schmunzeln und teils zum Nachdenken  
 anregen sollte. Manchmal diente sie indessen  
 auch einfach der kompakten Wissensvermittlung. 
   Selbstredend gab es zudem immer ein  
 kurzes Editorial. 
 Verantwortlich für die Redaktion des mandats  
 zeichnete von Anfang an die PR-Kommission,  
 heute  WPR-Kommission,  des  St.Galler  Anwaltsverbandes. 
   In  unzähligen  Stunden  haben  
 ihre  Mitglieder  darüber  gebrütet,  welche  
 Themen die Leserschaft interessieren könnten,  
 wobei immer versucht wurde, ein besonderes  
 Augenmerk auf Aktualitäten zu legen. Sobald  
 der Inhalt einer Ausgabe im Wesentlichen feststand, 
  wurde über die Autorenfrage diskutiert  
 und  anschliessend  mit  den  entsprechenden  
 Verbandsmitgliedern Kontakt aufgenommen.  
 Glücklicherweise  war  die  Bereitschaft  unserer  
 Mitglieder, einen Beitrag zu verfassen (pro  
 bono  versteht  sich),  sehr  gross.  Über  all  die  
 Jahre  sind  rund  350 Beiträge  zu Rechtsthemen  
 im mandat erschienen, von welchen wir  
 glauben und hoffen, dass sie bei Ihnen, unserer  
 geschätzten  Leserschaft,  auf  reges  Interesse  
 gestossen sind. 350 Beiträge bedeuten  
 auch  350  schreibende  Rechtsanwältinnen  
 und  Rechtsanwälte  (tatsächlich  wohl  den  einen  
 oder die andere weniger, zumal gewisse  
 Kolleginnen und Kollegen in den letzten gut 20  
 Jahren mehr als einen Beitrag verfasst haben).  
 Ihnen allen gebührt an dieser Stelle ein herzliches  
 Dankeschön! 
 Gerne würde ich Ihnen hier mitteilen, was Sie  
 in  Zukunft  anstelle  des  mandats  erwartet.  
 Dr. iur. Romana   
 Kronenberg Müller,   
 Vorstandsmitglied SGAV  
 und Präsidentin   
 WPR-Kommission 
 Tatsache ist, dass der SGAV derzeit seinen gesamten  
 Auftritt  überarbeitet,  vom  Logo  über  
 die Homepage bis hin zu den Drucksachen.  
 Ein ziemlich grosses Unterfangen, für welches  
 die  letzte  Mitgliederversammlung  einen  beachtlichen  
 Budgetkredit  bewilligt  hat.  Da  die  
 Beteiligten vom Vorstand und den involvierten  
 Kommissionen dies alles – selbstverständlich  
 mit  professioneller  Hilfe  –  ehrenamtlich  und  
 neben  ihren beruflichen Aufgaben  erledigen,  
 benötigen die Prozesse oftmals mehr Zeit als  
 uns lieb ist.  
 Sicher ist, dass Beiträge zu aktuellen  rechtlichen  
 Themen, wie  Sie  diese aus dem mandat  
 kennen, in Zukunft regelmässig online auf  
 unserer neuen Website publiziert werden. Ob  
 es  ergänzend  auch  eine  gedruckte  Klientenschrift  
 geben wird, steht noch nicht fest. Sollte  
 es wieder ein Druckerzeugnis geben, werden  
 wir Ihnen dieses selbstverständlich zukommen  
 lassen. Wenn Sie daran interessiert sind, künftig  
 elektronisch von uns zu lesen (Newsletter,  
 Blog o.ä.), freuen wir uns, wenn Sie sich schon  
 heute  auf  unserer  (bisherigen)  Website  unter  
 www.sgav.ch/newsletter hierfür registrieren.  
 In diesem Sinne bedanken sich der Vorstand  
 und die WPR-Kommission mit der vorliegenden  
 Ausgabe  des  mandats  für  Ihr  Interesse  
 an unserem Verband und an unserem Wirken.  
 Es würde uns freuen, wenn Sie in der zweiten  
 Jahreshälfte  2022  unsere  neue  Homepage  
 besuchen und sich ein Bild von unserem Neuauftritt  
 machen. Wir versprechen Ihnen, dass  
 es sich lohnen wird. 	 
 THEMA 
 8 
 Erbrechtsrevision 
 
				
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