Das «mandat» ist unter
www.sgav.ch
als E-Book verfügbar.
Nr. 1 / Mai 2012 Die Klientenschrift des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV
1
St.Galler Anwaltsverband
SGAV
Mai 2022 Galler Anwaltsverbandes SGAV
EDITORIAL
Bauvorhaben im
Gewässerraum
RECHT & PRIVAT
Über 60, arbeitslos und
ausgesteuert! Ist das der
finanzielle Untergang?
RECHT-ECK
– was ist
rechtlich zulässig?
3
RECHT &
UNTERNEHMUNG
5
11
Initial Coin Offering und
Token im Lichte der
Schweizer Finanzmarktgesetzgebung
Online-Bewertungen im
Internet zwischen Fluch
und Segen
15
Verletzung nach Hän- 18
dedruck gilt nicht als
Unfall
Liebe Leserin, lieber Leser
Mit der vorliegenden Ausgabe 1/2022 halten
Sie das letzte «mandat – Die Klientenschrift des
St. Galler Anwaltsverbandes SGAV» in Ihren
Händen. Gemäss Recherche im Vereinsarchiv
erschien die erste Ausgabe im Februar 2001,
also vor mehr als 20 Jahren. Anfänglich war die
Erscheinungsweise dreimal pro Jahr, ab 2012
dann noch zweimal. Von Beginn weg gab es
im mandat verschiedene Rubriken, so jeweils
ein «Thema», bei dem die Redaktion freie Hand
hatte, welchen Schwerpunkt sie legen wollte.
Weiter zwei Abhandlungen zu «Recht und Unternehmung
» sowie zwei Beiträge, die dem
Gebiet «Recht und Privat» zugeordnet waren.
Darüber hinaus fand sich auf der letzten Seite
jeweils die Rubrik «Recht-Eck», welche teils
zum Schmunzeln und teils zum Nachdenken
anregen sollte. Manchmal diente sie indessen
auch einfach der kompakten Wissensvermittlung.
Selbstredend gab es zudem immer ein
kurzes Editorial.
Verantwortlich für die Redaktion des mandats
zeichnete von Anfang an die PR-Kommission,
heute WPR-Kommission, des St.Galler Anwaltsverbandes.
In unzähligen Stunden haben
ihre Mitglieder darüber gebrütet, welche
Themen die Leserschaft interessieren könnten,
wobei immer versucht wurde, ein besonderes
Augenmerk auf Aktualitäten zu legen. Sobald
der Inhalt einer Ausgabe im Wesentlichen feststand,
wurde über die Autorenfrage diskutiert
und anschliessend mit den entsprechenden
Verbandsmitgliedern Kontakt aufgenommen.
Glücklicherweise war die Bereitschaft unserer
Mitglieder, einen Beitrag zu verfassen (pro
bono versteht sich), sehr gross. Über all die
Jahre sind rund 350 Beiträge zu Rechtsthemen
im mandat erschienen, von welchen wir
glauben und hoffen, dass sie bei Ihnen, unserer
geschätzten Leserschaft, auf reges Interesse
gestossen sind. 350 Beiträge bedeuten
auch 350 schreibende Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte (tatsächlich wohl den einen
oder die andere weniger, zumal gewisse
Kolleginnen und Kollegen in den letzten gut 20
Jahren mehr als einen Beitrag verfasst haben).
Ihnen allen gebührt an dieser Stelle ein herzliches
Dankeschön!
Gerne würde ich Ihnen hier mitteilen, was Sie
in Zukunft anstelle des mandats erwartet.
Dr. iur. Romana
Kronenberg Müller,
Vorstandsmitglied SGAV
und Präsidentin
WPR-Kommission
Tatsache ist, dass der SGAV derzeit seinen gesamten
Auftritt überarbeitet, vom Logo über
die Homepage bis hin zu den Drucksachen.
Ein ziemlich grosses Unterfangen, für welches
die letzte Mitgliederversammlung einen beachtlichen
Budgetkredit bewilligt hat. Da die
Beteiligten vom Vorstand und den involvierten
Kommissionen dies alles – selbstverständlich
mit professioneller Hilfe – ehrenamtlich und
neben ihren beruflichen Aufgaben erledigen,
benötigen die Prozesse oftmals mehr Zeit als
uns lieb ist.
Sicher ist, dass Beiträge zu aktuellen rechtlichen
Themen, wie Sie diese aus dem mandat
kennen, in Zukunft regelmässig online auf
unserer neuen Website publiziert werden. Ob
es ergänzend auch eine gedruckte Klientenschrift
geben wird, steht noch nicht fest. Sollte
es wieder ein Druckerzeugnis geben, werden
wir Ihnen dieses selbstverständlich zukommen
lassen. Wenn Sie daran interessiert sind, künftig
elektronisch von uns zu lesen (Newsletter,
Blog o.ä.), freuen wir uns, wenn Sie sich schon
heute auf unserer (bisherigen) Website unter
www.sgav.ch/newsletter hierfür registrieren.
In diesem Sinne bedanken sich der Vorstand
und die WPR-Kommission mit der vorliegenden
Ausgabe des mandats für Ihr Interesse
an unserem Verband und an unserem Wirken.
Es würde uns freuen, wenn Sie in der zweiten
Jahreshälfte 2022 unsere neue Homepage
besuchen und sich ein Bild von unserem Neuauftritt
machen. Wir versprechen Ihnen, dass
es sich lohnen wird.
THEMA
8
Erbrechtsrevision
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