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 RECHT & PRIVAT 
 1-2022 mandat 
 Über 60, arbeitslos und  
 ausgesteuert! Ist das der   
 finanzielle Untergang?  
 Für ausgesteuerte Arbeitslose blieb nach dem Bezug von Arbeitslosentaggeldern bei bleibender  
 Erwerbslosigkeit bis 1. Juli 2021 oft nur der Gang zum Sozialamt übrig. Das per 1. Juli  
 2021 in Kraft getretene Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose  
 (ÜLG) verschafft nun Abhilfe. Ziel des neu geschaffenen Leistungsanspruchs ist es, die Existenz  
 ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherzustellen. 
 Wer  in  der  Schweiz  wohnt,  
 unselbständig  erwerbstätig  ist  
 und  arbeitslos  wird,  hat  Anspruch  
 auf  Arbeitslosenentschädigung, 
   sofern  auch  die  
 übrigen  Anspruchsvoraussetzungen  
 erfüllt  sind.  Wird  eine  
 Person ab 55 Jahren arbeitslos  
 und findet keine Neuanstellung  
 mehr,  so  endet  der  Anspruch  
 auf Arbeitslosentaggelder nach  
 einer  Bezugsdauer  von  maximal  
 520 Tagen. Wer bisher keine  
 neue  Anstellung  gefunden  
 hatte,  musste  bis  zum  Bezug  
 der  Rentenleistungen  entweder  
 von  den  Ersparnissen  leben, 
   oder  beim  Sozialamt  für  
 Unterstützungsleistungen  anklopfen. 
   Neu  können  Personen, 
   die  nach  dem  60.  Altersjahr  
 ausgesteuert werden und  
 somit  keinen  Anspruch  mehr  
 auf Arbeitslosentaggeld haben,  
 gestützt auf das ÜLG Überbrückungsleistungen  
 für ältere Arbeitslose  
 beantragen.  
 1. Ausgangslage 
 Nehmen  wir  an,  Frau  Meier  
 ist 58 Jahre alt, als sie von ihrem  
 Arbeitgeber  aufgrund  der  
 schlechten  wirtschaftlichen  
 Lage  die  Kündigung  erhält.  
 Frau Meier hat seit jeher immer  
 in der Schweiz gearbeitet, auch  
 wenn sie ihr Pensum während  
 der  Kindererziehung  teilweise  
 stark  reduziert  hatte.  Heute  
 sind die Kinder erwachsen und  
 bedürfen keiner Betreuung oder  
 finanzieller Unterstützung mehr,  
 da sie selbst erwerbstätig sind.  
 Auch  wenn  Frau  Meier  keine  
 Unterstützungsleistungen  für  
 andere mehr  erbringen muss,  
 wird  ihr  schnell  klar,  dass  sie  
 ohne Erwerbseinkommen keine  
 Chance hat, ihren Lebensunterhalt  
 zu bestreiten.  
 2. Arbeitslosentaggeld 
 Frau  Meier  ist  gesund,  ist  immer  
 gerne zur Arbeit gegangen  
 und  möchte  daher  unbedingt