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RECHT & PRIVAT
1-2022 mandat
Über 60, arbeitslos und
ausgesteuert! Ist das der
finanzielle Untergang?
Für ausgesteuerte Arbeitslose blieb nach dem Bezug von Arbeitslosentaggeldern bei bleibender
Erwerbslosigkeit bis 1. Juli 2021 oft nur der Gang zum Sozialamt übrig. Das per 1. Juli
2021 in Kraft getretene Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
(ÜLG) verschafft nun Abhilfe. Ziel des neu geschaffenen Leistungsanspruchs ist es, die Existenz
ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherzustellen.
Wer in der Schweiz wohnt,
unselbständig erwerbstätig ist
und arbeitslos wird, hat Anspruch
auf Arbeitslosenentschädigung,
sofern auch die
übrigen Anspruchsvoraussetzungen
erfüllt sind. Wird eine
Person ab 55 Jahren arbeitslos
und findet keine Neuanstellung
mehr, so endet der Anspruch
auf Arbeitslosentaggelder nach
einer Bezugsdauer von maximal
520 Tagen. Wer bisher keine
neue Anstellung gefunden
hatte, musste bis zum Bezug
der Rentenleistungen entweder
von den Ersparnissen leben,
oder beim Sozialamt für
Unterstützungsleistungen anklopfen.
Neu können Personen,
die nach dem 60. Altersjahr
ausgesteuert werden und
somit keinen Anspruch mehr
auf Arbeitslosentaggeld haben,
gestützt auf das ÜLG Überbrückungsleistungen
für ältere Arbeitslose
beantragen.
1. Ausgangslage
Nehmen wir an, Frau Meier
ist 58 Jahre alt, als sie von ihrem
Arbeitgeber aufgrund der
schlechten wirtschaftlichen
Lage die Kündigung erhält.
Frau Meier hat seit jeher immer
in der Schweiz gearbeitet, auch
wenn sie ihr Pensum während
der Kindererziehung teilweise
stark reduziert hatte. Heute
sind die Kinder erwachsen und
bedürfen keiner Betreuung oder
finanzieller Unterstützung mehr,
da sie selbst erwerbstätig sind.
Auch wenn Frau Meier keine
Unterstützungsleistungen für
andere mehr erbringen muss,
wird ihr schnell klar, dass sie
ohne Erwerbseinkommen keine
Chance hat, ihren Lebensunterhalt
zu bestreiten.
2. Arbeitslosentaggeld
Frau Meier ist gesund, ist immer
gerne zur Arbeit gegangen
und möchte daher unbedingt