12 RECHT & PRIVAT
1-2020 mandat
Stockwerkeigentum:
Worauf ist zu achten beim
Kauf eines Eigenheims? –
Tipps und Tricks
Viele wollen sich den Wunsch nach einem Eigenheim erfüllen. Mit den heute tiefen Hypothekarzinsen
scheint dieser Traum greifbarer denn je. Aufgrund der grossen Nachfrage sind
jedoch auch die Preise für Eigenheime gestiegen, sodass der Erwerb einer Eigentumswohnung
attraktiver geworden ist, da diese preislich oftmals tiefer liegen als frei stehende Liegenschaften.
Seit 1965 steigt die Anzahl Stockwerkeigentumswohnungen auch wegen der steigenden
Bodenpreise jedes Jahr rasant an.
Persönlicher Bedarf
Ist der Wunsch nach einem
Eigenheim da, so ist zuerst zu
eruieren, welche Art von Liegenschaft
den persönlichen
Bedürfnissen am besten entspricht.
Eine Familie mit Kindern
wünscht sich vielleicht
eher einen Garten, was dazu
führt, dass bei einem Stockwerkeigentum
eher die unteren
Wohnungen infrage kommen.
Für ein älteres Ehepaar ist es
mutmasslich wichtiger, dass
die Liegenschaft altersgerecht
und insbesondere rollstuhlgängig
gebaut ist. In den neueren
Liegenschaften, d. h. Liegenschaften,
die nach dem 1. Januar
2004 gebaut wurden, ist
dies aufgrund des Gesetzes
(Behindertengleichstellungsgesetz,
BehiG) eher gewährleistet.
Gemäss diesem Gesetz
ist bei Liegenschaften mit mehr
als acht Wohneinheiten das Behindertengleichstellungsgesetz
zu beachten, welches besagt,
dass Menschen mit Behinderungen
bei der Erstellung
eines Neubaus nicht benachteiligt
werden dürfen. Im Kanton
St.Gallen gilt Art. 102 des
Planungs- und Baugesetzes
(PBG), der bereits bei Bauten
ab vier Wohnungen die Zugänglichkeit
für Menschen mit
Behinderungen berücksichtigt
haben will. Jedoch lohnt sich
sowohl bei älteren als auch bei
neueren Objekten das genaue
Studieren der Pläne sowie das
Durchdenken von Varianten.
Den Beginn der Überlegung bildet
grundsätzlich auch immer
eine erste Begehung der Örtlichkeiten,
damit man sich ein
Bild von Platz und Umgebung
machen kann.
Wer eine Stockwerkeigentumswohnung
kauft, erhält ein sogenanntes
Sonderrecht inner
halb eines Gebäudes. Das
bedeutet, dass ab der Wohnungstüre
innerhalb der Räumlichkeiten
alles nach dem Geschmack
des Eigentümers
eingerichtet werden kann. Die