RECHT & UNTERNEHMUNG
«RECHT-ECK» Justizgeschichte
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2x pro Jahr
1-2020 mandat
Verurteilung eines Amateurfussballers
wegen fahrlässiger Körperverletzung
Das Bundesgericht bestätigte
die Verurteilung eines Amateurfussballers
wegen fahrlässiger
Körperverletzung. Konkret hatte
der Amateurfussballer seinem
Gegner bei einem gefährlichen
Tackling unabsichtlich den
Knöchel gebrochen und für das
Foul die gelbe Karte erhalten.
Im Kanton Freiburg hatte ein
Fussballer den ballführenden
Gegenspieler auf Höhe des
Knöchels mit gestrecktem Bein
getroffen. Der Gegenspieler erlitt
dabei einen Knöchelbruch.
Der Schiedsrichter ahndete das
Foul mit der gelben Karte, da
er von einer unabsichtlichen
Aktion
ausging.
Der Fall landete schliesslich vor
dem Polizeigericht des Kantons
Freiburg. Dieses verurteilte den
Fussballer wegen fahrlässiger
einfacher Körperverletzung
zu einer bedingten Strafe von
vierzig Stunden gemeinnütziger
Arbeit. Die Verurteilung wurde
sowohl vom Kantonsgericht
Freiburg wie auch vom Bundesgericht
bestätigt.
Das Bundesgericht geht von
einer Fahrlässigkeit aus, wenn
eine Person nicht die nötige Vorsicht
aufwendet, die aufgrund
der Umstände und der persönlichen
Situation erforderlich wäre.
Der Massstab für die nötige Vorsicht,
die ein Spieler im Rahmen
einer Sportveranstaltung
aufwenden muss, ergibt sich
einerseits aus den Spielregeln,
die grundsätzlich dazu dienen,
Unfälle zu vermeiden und Spieler
zu schützen, sowie anderseits
aus dem vom Verletzten
stillschweigend akzeptierten
Risiko und dem allgemeinen
Schädigungsverbot.
In Anbetracht der Gefährlichkeit
des begangenen Fouls ist von
einem schweren Spielregelverstoss
auszugehen. Deshalb
kann auch nicht angenommen
werden, dass der Verletzte in
ein solches Risiko eingewilligt
hat. Unerheblich ist, ob für die
Regelverletzung eine gelbe Karte
oder eine rote Karte vorgesehen
ist. Aus diesen Gründen
hat das Bundesgericht das Urteil
nicht beanstandet.
David Wohlgemuth
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