RECHT & PRIVAT 7
1-2020 mandat
Die Vielzahl an Möglichkeiten
der Ausgestaltung eines
Ehevertrages mit Blick auf
die Wahl des Güterstandes
Unterhalten sich die Brautpaare kurz vor der Heirat in ihrem Freundeskreis über die Möglichkeiten
eines Ehevertrags, wird oft ein konkreter Güterstand empfohlen. Dabei verkennen die
Brautleute, dass es weniger auf die Wahl des Güterstandes, sondern vielmehr auf die konkrete
Ausgestaltung eines Ehevertrags und bestenfalls sogar eines Ehe- und Erbvertrages ankommt.
Im Rahmen eines Ehevertrags
ist nicht auszugehen von einem
konkreten, vom Brautpaar
gewünschten Güterstand, sondern
von deren damit verfolgtem
Ziel. Da sich dieses sowie die
Familiensituation im Laufe der
Ehe oder der Zeit ändern können,
ist es unerlässlich, dass die
einmal gewählte Regelung in
regelmässigen Abständen wieder
überprüft wird, ob sie noch
den tatsächlichen Umständen
entspricht. So kann ein junges
Ehepaar ohne Kinder z. B. ein
grosses Augenmerk darauf legen,
dass im Falle einer Scheidung
möglichst wenig mit dem
Ehepartner geteilt werden muss.
Sobald das Ehepaar aber Kinder
hat und ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit
reduziert, wird ihnen
vielleicht daran liegen, dass
im Falle einer Scheidung ein gerechter
finanzieller Ausgleich für
den einseitigen Verzicht auf die
Erwerbstätigkeit erfolgt. Weiter
ist ihnen unter Umständen daran
gelegen, dass im Falle des Versterbens
eines Ehegatten, der
andere ohne finanzielle Sorgen
sich weiterhin um das gemeinsame
Kind kümmern kann und
z. B. nicht gezwungen ist, die
eheliche Liegenschaft zu veräussern,
um dem Kind seinen
Erbteil auszahlen zu können.
Der vorliegende Artikel stellt für
ausgewählte Situationen eine
Auswahl an konkreten güterrechtlichen
Gestaltungsmöglichkeiten
vor.