Das neue Verjährungsrecht
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Verjährungsrecht. Mit der Revision wurden insbesondere
die Fristen für Forderungen aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung
sowie generell für Forderungen aus Körperverletzung oder Tötung eines Menschen verlängert.
Neben den geänderten Fristen wurden überdies zahlreiche weitere Regelungen revidiert,
die im Zusammenhang mit dem Verjährungsrecht stehen. Es handelt sich dabei insbesondere
um Bestimmungen zur Verjährungshemmung und zum Verjährungsverzicht.
1. Der Zweck der
Verjährung
Die Verjährung bedeutet, dass
eine Forderung ab einem bestimmten
Zeitpunkt nicht mehr
durchgesetzt werden kann. Sie
soll somit insbesondere den
Schuldner vor Forderungen
schützen, mit denen der Gläubiger
lange zugewartet hat.
Aufgrund der verstrichenen Zeit
rechnet der Schuldner unter
Umständen nicht mehr mit der
Durchsetzung der Forderung
und verfügt daher nicht mehr
über die erforderlichen Beweismittel.
1 Der Eintritt der Verjährung
bedeutet jedoch nicht,
dass die Forderung nicht mehr
besteht, sondern nur, dass der
Schuldner das Recht hat, die
Leistung zu verweigern, indem
er die sogenannte Verjährungseinrede
geltend macht.2
1-2020 mandat
1 Vgl. PASCAL PICHONNAZ in: SJZ
115/2019, Das revidierte Verjährungsrecht
– drei bemerkenswerte
Punkte, S. 739 f.
2 Anstelle vieler vgl. BSK OR IDÄPPEN,
7. Aufl., Basel 2019, Vor
Art. 127–142 N 1 ff.
18 RECHT & UNTERNEHMUNG