
Gemeinderat 11
Besoldung von Behördenmitgliedern 2022
Gemäss Art. 123b des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) wird die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördenmitglieder nach Ablauf des
Rechnungsjahrs im Geschäftsbericht veröffentlicht. In der Gemeinde Untereggen werden die Mitglieder des Gemeinderates und der Geschäfts -
prüfungskommission von der Bürgerschaft gewählt.
Name Funktion Pensum Brutto- Spesen- Zusatzent- Total jährliche
in Prozent 1) entschädigung 2) vergütung schädigung 3) Entschädigung
Gemeinderat
Rüttimann Norbert Gemeindepräsident 40% 62’560.00 4’800.00 67’360.00
Habermacher André Schulpräsident 20% 29’090.00 3’000.00 32’090.00
Graf Roland Gemeinderat 9’600.00 120.00 9’720.00
Hochreutener Nadja Gemeinderätin 6’870.00 120.00 6’990.00
Lanter Patrik Gemeinderat 6’820.00 120.00 6’940.00
Geschäftsprüfungskommission
de Bue André Präsident 1’760.00 1’560.00
Benz Ivo Mitglied 800.00 800.00
Bühler Martin Mitglied 1’000.00 1’000.00
Egeter Reto Mitglied 800.00 800.00
Sieber Corinne Mitglied 800.00 800.00
alle Beträge in Schweizer Franken
1) bei Personen, die für die Behördentätigkeit einen Monatslohn beziehen
2) je nach Kommissionspräsidium und entsprechendem Aufwand inkl. Sitzungsgeld von Fr. 100.00 pro Sitzung
3) Entschädigungen, die GP N. Rüttimann aus Verwaltungsratstätigkeiten beim PeLago oder der KES zustehen, werden von der Gemeinde vereinnahmt.
Taggelder
Funktionäre pro ganzer Tag Fr. 400.00
pro halber Tag Fr. 200.00
pro Stunde 4) Fr. 40.00
4) Für Arbeiten, welche über den ordentlichen Arbeitsanfall für das Kommissionspräsidium anfallen (Projekte), wird eine Entschädigung von Fr. 40.00
pro Stunde ausbezahlt, wobei diese nur zur Auszahlung kommt, wenn der GR dies vorgängig bestimmt und ein Kostendach dafür festgelegt hat. Diese
Regelung gilt nicht für das Gemeinde- und Schulpräsidium, welche für ihr Pensum ein Gehalt erhalten. Solche Entschädigungen wurden im
Berichtsjahr keine bezahlt.
Spesen
Gemeindepräsidium Pauschale pro Jahr Fr. 4'800.00
Schulpräsidium Pauschale pro Jahr Fr. 3'000.00
GR-Mitglieder Für Medien 5) Fr. 120.00
Verpflegung effektiv
Reisekosten mit Bahn / Bus effektiv
mit Auto / km Fr. 0.70
5) ohne Gemeinde- und Schulpräsidium