
Geschäftsprüfungskommission 53
Geschäftsprüfungskommission
Mitglieder
Präsident: de Bue André
Vizepräsident: Bühler Martin
Mitglied: Benz Ivo
Mitglied: Egeter Reto
Mitglied: Sieber Corinne
Bericht der Geschäftsprüfungskommission
zur Jahresrechnung 2022
an die Bürgerversammlung der Gemeinde Untereggen
Als Geschäftsprüfungskommission haben wir die Jahresrechnung der Gemeinde
Untereggen, bestehend aus Berichterstattung, Bilanz, Erfolgsrechnung,
Investitionsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang sowie
die Amtsführung für das am 31. Dezember 2022 abgeschlossene Rechnungsjahr
und das Budget 2023 geprüft.
Verantwortung des Gemeinderates
Der Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung und des
Budgets und die Amtsführung in Übereinstimmung mit den kantonalen
und kommunalen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung
beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung
eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung
der Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen
Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist
der Gemeinderat für die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Geschäftsprüfungskommission
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil
über die Jahresrechnung und das Budget sowie die Amtsführung
abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Die Prüfung haben wir so zu
planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen,
ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine
Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung
von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen
Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen
liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies
schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in
der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der
Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem,
soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung
ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen,
nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des in
ternen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung
der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden,
der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine
Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende
und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entsprechen die Jahresrechnung und die
Amtsführung für das am 31. Dezember 2022 abgeschlossene Rechnungsjahr
sowie das Budget 2023 den kantonalen und kommunalen
gesetzlichen Vorschriften.
Berichterstattung aufgrund weiterer
gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die Anforderungen an die Befähigung gemäss
Art. 56 GG erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare
Sachverhalte vorliegen.
Aufgrund unserer Prüfungstätigkeit stellen wir folgende Anträge:
1. Die Jahresrechnungen 2022 der Gemeinde Untereggen sei zu genehmigen.
2. Die Anträge des Rates über Budgets und Steuerfuss für das Rechnungsjahr
2023 seien zu genehmigen.
9033 Untereggen, 7. März 2023
FÜR DIE GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION
André de Bue Martin Bühler
Präsident Vizepräsident