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 RECHT & UNTERNEHMUNG 
 2-2017 mandat 
 wirtschaftlichen  Bedeutung  der  
 Unternehmen  unterschiedliche  
 Anforderungen  an  die  Buchführung  
 und an die Rechnungslegung, 
  wie Tabelle 2 zeigt. 
 Zusätzliche Anforderungen  
 an den Geschäftsbericht  
 für grössere Unternehmen 
 Von grösseren Unternehmen – zu  
 denen  neben  Publikumsgesellschaften  
 und  Konzernen  auch  
 Gesellschaften gehören, die zwei  
 von drei betriebswirtschaftlichen  
 Grössen (Bilanzsumme von CHF  
 20 Mio., Umsatzerlös  von CHF  
 40  Mio.,  250  Vollzeitstellen  im  
 Jahresdurchschnitt) in zwei aufeinander  
 folgenden  Geschäftsjahren  
 überschreiten  –  verlangt  
 das  neue  Rechnungslegungsrecht  
 zusätzliche Anforderungen  
 an den Geschäftsbericht, nämlich  
 (i.)  zusätzliche  Angaben  im  
 Anhang der Jahresrechnung, (ii.)  
 eine  Geldflussrechnung  in  der  
 Jahresrechnung  und  (iii.)  einen  
 Lagebericht  (alte  Terminologie:  
 Jahresbericht). 
 Zusätzliche Angaben im   
 Anhang zur Jahresrechnung 
 Da die Finanzierung mit Fremdkapital  
 bei  grossen  Unternehmen  
 bedeutend sein kann, sind  
 gemäss Art. 961a OR im Anhang  
 zur  Jahresrechnung  Informationen  
 zur  Fälligkeitsstruktur  der  
 langfristigen  verzinslichen  Verbindlichkeiten  
 notwendig.  Als  
 langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten  
 geltend dabei Verbindlichkeiten  
 mit einer Fälligkeit von  
 mehr  als  zwölf  Monaten,  also  
 z.B.  Bankkredite,  Hypothekarschulden, 
   Darlehen  und  (bilanzierte) 
   Leasingverbindlichkeiten.  
 Der  Buchwert  der  langfristigen  
 verzinslichen  Verbindlichkeiten  
 ist  dabei  aufzuteilen  in  solche  
 mit  einer  Fälligkeit  zwischen  einem  
 Jahr  und  fünf  Jahren und  
 solche  mit  einer  Fälligkeit  von  
 mehr  als  fünf  Jahren.  Die  verzinslichen  
 Verbindlichkeiten  mit  
 Fälligkeiten von weniger als zwölf  
 Monaten  ergeben  sich  direkt  
 aus der Bilanz. Zudem müssen  
 im Anhang zur  Jahresrechnung  
 je gesondert Angaben zum Honorar  
 der Revisionsstelle für Revisionsdienstleistungen  
 und  für  
 andere Dienstleistungen (z.B. für  
 Steuerberatung oder für Dienstleistungen  
 im Rahmen einer Due  
 Diligence) gemacht werden. 
 Geldflussrechnung 
 In  der  Geldflussrechnung  sind  
 die  Veränderungen  der  flüssigen  
 Mittel  des  Unternehmens  
 aus  der Geschäftstätigkeit,  der  
 Investitionstätigkeit  und  der  Finanzierungstätigkeit  
 darzustellen  
 (Art. 961b OR). Sofern keine  
 sachlichen  Gründe  für  Abweichungen  
 bestehen,  richtet  sich  
 die  Gliederung  der  Geldflussrechnung  
 dabei  nach  den  Vorschriften  
 zur Bilanz. Die Bezugsgrösse  
 für die Geldflussrechnung  
 bildet die Bilanzposition «flüssige  
 Mittel» (vorab Bargeld und geldnahe  
 Mittel, die jederzeit in flüssige  
 Mittel umgewandelt werden  
 Buchführung Rechnungslegung 
 Zweck – Grundlage der Rechnungslegung  
 – Erfassung der Geschäftsvorfälle zur Ermittlung der  
 wirtschaftlichen Lage 
 Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, 
  damit sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden  
 können 
 Anforderungen – vollständige, wahrheitsgetreue, systematische Erfassung  
 der Geschäftsvorfälle  
 – Belegnachweis 
 – Zweckmässigkeit 
 – Klarheit  
 – Nachprüfbarkeit 
 – Klarheit und Verständlichkeit 
 – Vollständigkeit 
 – Verlässlichkeit 
 – Wesentlichkeit 
 – Vorsichtsprinzip 
 – Kontinuität in Darstellung und Bewertung  
 – Verrechnungsverbot 
 Unternehmen 
 Unternehmensgrösse Einzelunternehmen  
 / Personengesellschaften  
 mit Umsatz unter  
 CHF 500’000 
 nicht im HR eingetragene  
 Vereine  
 und Stiftungen 
 Einzelunternehmen  
 und Personengesellschaften 
 juristische Personen börsenkotierte  
 Gesellschaften, Genossenschaften  
 mit  
 2000 Genossenschaftern, 
  grosse  
 Stiftungen 
 Pflicht zur ordentlichen Revision? 
 2 von 3 Kriterien in 2   
 aufeinanderfolgenden Jahren: 
 Bilanzsumme CHF 20 Mio.; 
 Umsatz CHF 40 Mio.; 
 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt 
 Revision keine keine Nicht erreicht überschritten  Ordentliche  
 Revision  
 Keine / eingeschränkte  
 Revision 
 Ordentliche  
 Revision 
 Rechnungslegung  
 nach OR 
 vereinfachte   
 Buchführung 
 Jahresrechnung  
 – Bilanz  
 – Erfolgsrechnung  
 – Anhang 
 Jahresrechnung  
 – Bilanz  
 – Erfolgsrechnung  
 – Anhang 
 Jahresrechnung  
 – Bilanz  
 – Erfolgsrechnung  
 – Anhang 
 – zusätzliche Informationen  
 – Angaben im Anhang  
 – Geldflussrechnung  
 – Lagebericht 
 Tabelle 1 
 Tabelle 2