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 RECHT & PRIVAT 
 Statt auf den Bus zu   
 warten, kann man sich  
 ebenso gut selbst schnell  
 zum Bahnhof fahren. 
 2-2017 mandat 
 Hoverboard – Spassgerät  
 mit rechtlichen Tücken  
 Seit 2015 ist der Trend von Hoverboards und ähnlichen Spassgeräten von den USA und China  
 in die Schweiz übergeschwappt. Die Hoverboards sind klein, tragbar, praktisch und werden von  
 den Händlern oft als das ideale Pendlerfahrzeug angepriesen. Wer sich jedoch ein solches Gerät  
 besorgt, wird häufig vom Verkäufer nicht auf die rechtliche Situation in der Schweiz hingewiesen. 
  Denn in vielen Fällen dürfen Hoverboards gar nicht benutzt werden. Verwendet man sie  
 trotzdem, so setzt man sich nicht nur einem Strafverfahren aus wenn man dabei erwischt wird;  
 man setzt sich auch einem erheblichen finanziellen Risiken aus wenn es zu einem Unfall kommt.  
 Was sind Hoverboards? 
 Hoverboards  sind  elektrisch  
 betriebene,  zweirädrige  Rollbretter  
 ohne  Lenkstangen.  
 Ausgerüstet  mit  einem  starken  
 Elektromotor können diese  
 Geräte  Geschwindigkeiten  
 bis zu 25 km/h erreichen. Eine  
 ausgefeilte Selbstbalancierung  
 sorgt  dafür,  dass  man  innert  
 kurzer  Zeit  (15–20  Minuten)  
 lernt,  sicher  auf  dem  Hoverboard  
 zu  stehen.  Gesteuert  
 werden  sie  meistens  durch  
 Gewichtsverlagerung.  Verlagert  
 man  das  Gewicht  nach  
 vorne,  so  beschleunigen  die  
 Hoverboards.  Verlagert  man  
 das Gewicht nach hinten, wird  
 gebremst  oder  sogar  rückwärts  
 gefahren. Je nach Model  
 können  die  Geräte  nach  links  
 oder rechts steuern, wenn man  
 das  Gewicht  entsprechend  in  
 die jeweilige Richtung verlagert  
 oder  unterschiedliche  Fussstellungen  
 benutzt. 
 Die  Dimensionen  der  Hoverboards  
 beträgt  in  der  Breite  
 je  nach  Model  zwischen  70  
 und 85cm und in der Tiefe für  
 die  Füsse  ca.  20  bis  25cm.  
 Wiegen  tun  die  Hoverboards  
 um  die  5kg.  Somit  kann  man  
 die  Hoverboards  einfach  mit  
 sich  herumtragen  oder  in  einen  
 Rucksack  verstauen,  
 wenn man diese gerade nicht  
 braucht. 
 In  diesem  Sinne  stimmen  die  
 Anpreisungen  der  Händler  
 schon:  Statt  auf  den  Bus  zu  
 warten, der einen zum Bahnhof  
 fährt,  kann  man  sich  ebenso  
 gut vor der Haustüre  
 aufs Hoverboard stellen  
 und selbst schnell  
 zum Bahnhof fahren.  
 Bei  Geschwindigkeiten  
 bis  zu  25  km/h  
 und  einigen  Kilometern  
 Reichweite  dauert  
 das  auch  nicht  
 sehr  lange.  Bei  Hindernissen,  
 z.B.  Treppen,  kann  man  kurz  
 anhalten, das Hoverboard unter  
 den Arm nehmen und danach  
 einfach wieder weiterfahren. 
 Allerdings  macht  die  Schwei-