RECHT & UNTERNEHMUNG 13
können und nur einem unwesentlichen
Wertschwankungsrisiko
unterliegen).
Lagebericht
Im Lagebericht sind gemäss Art.
961c OR jene Gesichtspunkte
über den Geschäftsverlauf des
Unternehmens am Ende des
Berichtsjahres zu erläutern, die
in der Jahresrechnung nicht zum
Ausdruck kommen, nämlich die
Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt,
der Prozess der Risikobeurteilung
und die für das
Unternehmen wesentlichen Risiken,
die Bestellungs- und Auftragslage,
die Forschungs- und
Entwicklungstätigkeit und die
aussergewöhnlichen Ereignisse
(wie z.B. Akquisitionen oder Devestitionen,
Umstrukturierungen,
Verlust von Grosskunden, etc.).
Mit der Kommentierung der wirtschaftlichen
Lage sollen zudem
die Zukunftsaussichten des Unternehmens
gewürdigt werden,
wobei praxisgemäss von einem
Prognosehorizont von zwölf Monaten
ausgegangen wird. Der
Lagebericht ist schriftlich zu erstellen,
eine mündliche Berichterstattung
an der Generalversammlung
genügt nicht.
Vereinfachte Buchführung
für Kleinbetriebe
Wer ist zur vereinfachten
Buchführung berechtigt?
Der Pflicht zur (doppelten) Buchführung
und Rechnungslegung
unterliegen wie in Tabelle 2 dargestellt
neben den juristischen
Personen auch Einzelunternehmen
und Personengesellschaften,
die einen Umsatzerlös von
mindestens CHF 500’000 im
letzten Geschäftsjahr erzielt haben
(Art. 957 Abs. 1 OR). Darüber
hinaus sind auch Selbständigerwerbende
zur Buchführung
und Rechnungslegung verpflichtet,
sofern sie einen freien Beruf
ausüben und dabei den Grenzwert
des Umsatzerlöses von
CHF 500’000 erreichen.
Einzelunternehmen, Personengesellschaften
und Selbständigerwerbende,
die den Grenzwert
des Umsatzerlöses von
CHF 500’000 nicht erreichen
(ebenso wie Vereine und Stiftungen,
die sich nicht
ins Handelsregister
eintragen lassen müssen
und Stiftungen,
die von der Pflicht zur
Bezeichnung einer
Revisionsstelle befreit
sind), sind demgegenüber
zu einer «vereinfachten
» Buchführung
berechtigt. Dies bedeutet,
dass solche
Kleinbetriebe (Physiotherapeuten,
Es steht dem zur vereinfachten
Ärzte, Handwerker,
usw.) lediglich über Einnahmen
und Ausgaben sowie über die
Vermögenslage Buch führen
müssen (Art. 957 Abs. 2 OR).
Was bedeutet die vereinfachte
Buchführung?
Bei der vereinfachten Buchführung
werden Geschäftsvorfälle
Buchführung
berechtigten Kleinbetrieb
offen, sich freiwillig einer
kaufmännischen (doppelten)
Buchführung zu
unterziehen …
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