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RECHT & UNTERNEMUNG
2-2017 mandat
tantiierung des eigenen Standpunkts
sind mit der Einführung
der schweizerischen Zivilprozessordnung
vor einigen Jahren
erheblich gestiegen und
führen häufig dazu, dass berechtigte
Ansprüche nicht geschützt
werden. Dazu kommen
– im Kanton St. Gallen schlimmer
als etwa in Zürich – die
Prozesskosten: Während man
früher unter der kantonalen
Prozessordnung bei der Einschreibung
einer Klage eine
Gebühr in dreistelliger Höhe zu
zahlen hatte, muss man heute
tief in die Tasche greifen, nur
damit sich das Gericht überhaupt
mit der Sache befasst.
Als Beispiel: Von einem Unternehmer,
der seinen Werklohn
von rund CHF 600’000.– einklagte,
verlangte das st. gallische
Handelsgericht einen
Kostenvorschuss von nicht
weniger als CHF 50’000.–!
Wäre es nicht zu einem Vergleich
mit der Bauherrin
gekommen
und beispielsweise
eine Expertise notwendig
geworden,
hätten weitere Vorschüsse
in fünfstelliger
Höhe geleistet
werden müssen.
Wer kann sich heute
einen Prozess überhaupt
noch leisten?
Die Klage ist nicht
neu, aber die Antwort
kennt man:
nur sehr wohlhabende oder
finanziell schwache Personen,
letztere dank unentgeltlicher
Rechtspflege. Der Mittelstand,
ob unterer oder oberer ist egal,
trägt ein grosses Risiko, wegen
Gerichts-, Expertise und
Anwaltskosten finanziell zu
stranden.
Prozessieren in Ehesachen
im Besonderen
In Ehesachen wird einem das
Prozessieren aus anderen
Gründen nicht schmackhaft
gemacht: Im gesellschaftlichen
und vertraglichen Bereich (ausgenommen
AG und GmbH)
bestehen seit der Einführung
von ZGB und OR weitgehend
unveränderte Vorschriften und
kommen Gesetzesrevisionen
selten vor; hingegen kann es
im Familienrecht mit Änderungen
nicht rasch genug gehen
und hält die Qualität der neuen
Regelungen mit der Geschwindigkeit
ihrer Einführung
nicht Schritt. Überhaupt nicht
optimal umgesetzt wird das
gesellschaftliche Anliegen,
den Unterhalt für die Betreuung
der minderjährigen Kinder
unabhängig vom Zivilstand,
also auch zugunsten von ledigen
Müttern oder Vätern zu
gewährleisten. Das neue, seit
diesem Jahr geltende Recht
sagt nicht, wie der Bar- und
der Betreuungsunterhalt für
die Kinder berechnet werden
sollen. Seither schreiben sich
die Gelehrten die Finger wund,
und es herrscht ein Wildwuchs
an Berechnungsmethoden. Jedes
Kreisgericht rechnet nach
eigener Methode. Das Kantonsgericht
hat zwar letzthin
einen Pilotentscheid gefällt,
der aber der gesellschaftlichen
Entwicklung zuwiderläuft und
in Fachkreisen Kopfschütteln
ausgelöst hat; es ist fraglich,
ob das Bundesgericht gleich
entscheiden würde. Anwältinnen
und Anwälte wissen heute
daher kaum, wie das Resultat,
d.h. das Urteil lauten könnte.
Wie soll man da seine Klienten
beraten? Es wundert nicht,
wenn ein erfahrener Anwalt
letzthin meinte, das Prozessieren
in Scheidungssachen
stelle für sich allein schon einen
Kunstfehler dar…
Alternative Streitbeilegungsmethoden
1. Mediation
Wer klar denkt bzw. in einem
Streit überhaupt in der Lage
ist, klar zu denken, wird sich
nicht auf ein Gerichtsverfahren
einlassen, sondern den Konflikt
im Rahmen einer sogenannt
alternativen Streitbeilegung zu
lösen versuchen. Die Mediation
stellt einen möglichen (schwierigen)
Weg zur aussergerichtlichen
Streitbeilegung dar. Bei
allen unbestreitbaren Vorteilen
sind die Nachteile gewichtig:
Die Mediation lässt sich oft nur
sehr schwierig durchführen,
weil der Beziehungskonflikt
(noch) überwiegt und/oder ein
erhebliches Ungleichgewicht
in finanzieller Hinsicht (eigenes
Geschäft, Verwaltung des Vermögens,
Liegenschaften etc.)
zwischen den Parteien, seien
es Gesellschafter oder Ehegatten,
besteht. Die Mediatoren
dürfen weder beraten noch
können sie Entscheidungshilfen
anbieten. Sie leiten das
Verfahren, aber inhaltlich sind
die Parteien auf sich selber
gestellt. Ihnen fehlt so oft die
individuelle (anwaltliche) Unterstützung,
der Austausch mit
einer vertrauten Person.
2. Collaborative
Law & Practice (CLP)
CLP vereinigt viele Vorteile
verschiedener Konfliktlösungsmodelle.
Es steht bezüglich
Offenheit des Verhandelns der
Mediation am nächsten, bietet
den einzelnen Parteien aber
auch eine individuelle Betreuung
und fachliche Beratung
durch ihren Anwalt oder ihre
Anwältin. Je nach Situation
werden neben den Anwälten
(Collaborative Lawyers) weitere
Fachpersonen (Finanzexpertinnen,
Steuerfachleute, Coaches
für Paare, Familien, Kinder
usw.) beigezogen, die denselben
Grundsätzen wie die CLPAnwälte
verpflichtet sind.
Was ist Collaborative
Law & Practice?
In und angrenzend an die
Stadt St. Gallen gibt es mittlerweile
zwölf CLP-Anwältinnen
und -Anwälte. Sie sind zwar
weiterhin täglich damit beschäftigt,
die Interessen ihrer
Klienten in strittigen Verhandlungen
und vor Gericht zu vertreten,
ziehen es aufgrund der
damit verbundenen negativen
Erfahrungen aber vor, Konflikte
im CLP-Verfahren zu lösen.
Sie müssen dabei vollständig
umdenken und nehmen einen
Paradigmenwechsel vor.
Sie verhandeln – anders als
Wer in der Lage ist, klar
zu denken, wird sich nicht
auf ein Gerichtsverfahren
einlassen, sondern den
Konflikt im Rahmen einer
sogenannt alternativen
Streitbeilegung zu lösen
versuchen.