
RECHT & UNTERNEHMUNG 19
Markenrecht
Marken werden bereits seit römischer Zeit verwendet, als die Hersteller von Keramikwaren,
Dachziegeln und Backsteinen ihre Produkte mit einem Stempel versahen, damit sie von den
Produkten anderer Hersteller unterschieden werden konnten.
Heute gelten Marken als eines der wertvollsten und wichtigsten Güter für ein Unternehmen
– man denke nur an Coca-Cola oder McDonald’s. Der Markeninhaber hat das ausschliessliche
Recht, die Marke zur Kennzeichnung der Waren und Dienstleistungen, für die sie beansprucht
wird, zu gebrauchen und darüber zu verfügen sowie Nachahmer und Usurpatoren
abzuwehren.
Wer eine Marke registrieren lassen will, sollte sich vorab überlegen, ob er die finanziellen
Folgen einer Markenregistrierung tragen kann. Neben den Registrierungskosten fallen gelegentlich
auch Anwalts- und Gerichtskosten an, z.B. wenn Widerspruch gegen die Registrierung
erhoben wird oder ein Angriff auf die Marke erfolgt.
Markenarten
Neben den Individualmarken
(z.B. Coca-Cola, Migros, Honda,
Volkswagen) gibt es Garantiemarken
(z.B. das SEV-Zeichen,
das Bügeleisenzeichen
bei Textilien, das Marienkäferzeichen
von IP-Suisse, «Vacherin
»), welche, die Einhaltung
einer bestimmten Qualität, einer
bestimmten geografischen
Herkunft oder gewisser Regeln
bei der Produktion (koscher,
halaal, nachhaltig, biologisch,
tierfreundlich) gewährleisten.
Die Nutzungsberechtigung
wird in einem vom Institut für
geistiges Eigentum (IGE) genehmigten
Reglement festgehalten.
Der reglementswidrige
Gebrauch der Marke gilt als
Markenrechtsverletzung. Die
Garantiemarke darf vom Markeninhaber
nicht selbst gebraucht
werden.
Weiter gibt es Kollektivmarken
(z. B. das Logo der Kantonalbanken,
das Armbrustzeichen
oder das PET-Zeichen), welche
Waren und Dienstleistungen
einer Vereinigung von Fabri-
kations-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen
von solchen
anderer Unternehmen
unterscheiden.
Schliesslich gibt es geografische
Marken, welche Waren einer
bestimmten geografischen
Region (z. B. Früchte, Käse,
Wein) bezeichnen. Im Moment
gibt es in der Schweiz nur drei
solche Marken, nämlich Emmentaler,
Gruyère und Gruyère
d’Alpage.
Registrierung
Voraussetzung für die Erteilung
eines Markenrechts ist
die Registrierung. Diese kann
national beim IGE1, unionsweit
1 Registrierung CHF 550.00 (inkl. 3
Klassen und 10 Jahren Schutz), jede
zusätzliche Klasse CHF 100.00,
Verlängerung um weitere 10 Jahre
CHF 700.00.