
 
		RECHT & UNTERNEHMUNG 19 
 Markenrecht 
 Marken werden bereits seit römischer Zeit verwendet, als die Hersteller von Keramikwaren,  
 Dachziegeln und Backsteinen ihre Produkte mit einem Stempel versahen, damit sie von den  
 Produkten anderer Hersteller unterschieden werden konnten. 
 Heute gelten Marken als eines der wertvollsten und wichtigsten Güter für ein Unternehmen  
 – man denke nur an Coca-Cola oder McDonald’s. Der Markeninhaber hat das ausschliessliche  
 Recht, die Marke zur Kennzeichnung der Waren und Dienstleistungen, für die sie beansprucht  
 wird, zu gebrauchen und darüber zu verfügen sowie Nachahmer und Usurpatoren  
 abzuwehren. 
 Wer eine Marke registrieren lassen will, sollte sich vorab überlegen, ob er die finanziellen  
 Folgen einer Markenregistrierung tragen kann. Neben den Registrierungskosten fallen gelegentlich  
 auch Anwalts- und Gerichtskosten an, z.B. wenn Widerspruch gegen die Registrierung  
 erhoben wird oder ein Angriff auf die Marke erfolgt. 
 Markenarten 
 Neben  den  Individualmarken  
 (z.B. Coca-Cola, Migros, Honda, 
  Volkswagen) gibt es Garantiemarken  
 (z.B.  das  SEV-Zeichen, 
   das  Bügeleisenzeichen  
 bei  Textilien,  das  Marienkäferzeichen  
 von IP-Suisse, «Vacherin 
 »),  welche,  die  Einhaltung  
 einer  bestimmten  Qualität,  einer  
 bestimmten geografischen  
 Herkunft oder gewisser Regeln  
 bei  der  Produktion  (koscher,  
 halaal,  nachhaltig,  biologisch,  
 tierfreundlich)  gewährleisten.  
 Die  Nutzungsberechtigung  
 wird  in  einem  vom  Institut  für  
 geistiges  Eigentum  (IGE)  genehmigten  
 Reglement  festgehalten. 
   Der  reglementswidrige  
 Gebrauch  der  Marke  gilt  als  
 Markenrechtsverletzung.  Die  
 Garantiemarke  darf  vom Markeninhaber  
 nicht  selbst  gebraucht  
 werden. 
 Weiter gibt es Kollektivmarken  
 (z. B.  das Logo der  Kantonalbanken, 
  das Armbrustzeichen  
 oder das PET-Zeichen), welche  
 Waren  und  Dienstleistungen  
 einer  Vereinigung  von  Fabri-  
 kations-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen  
 von solchen  
 anderer  Unternehmen  
 unterscheiden. 
 Schliesslich  gibt  es  geografische  
 Marken, welche Waren einer  
 bestimmten geografischen  
 Region  (z. B.  Früchte,  Käse,  
 Wein) bezeichnen. Im Moment  
 gibt es in der Schweiz nur drei  
 solche  Marken,  nämlich  Emmentaler, 
  Gruyère und Gruyère  
 d’Alpage. 
 Registrierung 
 Voraussetzung  für  die  Erteilung  
 eines  Markenrechts  ist  
 die  Registrierung.  Diese  kann  
 national beim IGE1, unionsweit  
 1 Registrierung CHF 550.00 (inkl. 3  
 Klassen und 10 Jahren Schutz), jede  
 zusätzliche Klasse CHF 100.00,  
 Verlängerung um weitere 10 Jahre  
 CHF 700.00.