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 1-2018 mandat 
 Schlichtung von Streitig 
   
 keiten am Arbeitsplatz 
 Wie ist das Verfahren vor der Schlichtungsstelle   
 für Arbeitsverhältnisse ausgestaltet? 
   
 Für die meisten Leute nimmt die Arbeit eine bedeutende Stellung im Lebensalltag ein. Nicht  
 nur wird viel Zeit in die Arbeit investiert, sondern es werden auch soziale Kontakte gepflegt  
 und die lebensnotwendigen finanziellen Mittel erwirtschaftet. Nebst den positiven Aspekten  
 des Arbeitsalltages birgt dieser jedoch auch viel Konfliktpotenzial. So unterschiedlich die  
 Konfliktursachen sind, so einheitlich stellt sich die Frage, wie bei der Wahrung der Rechte  
 vorzugehen ist. Nachstehend wird das Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse  
 dargestellt. 
 Was ist ein Schlichtungsverfahren? 
 Die Schweizerische Zivilprozessordnung  
 (ZPO) sieht für arbeitsrechtliche  
 Streitigkeiten  einige  
 Sonderregeln  vor,  die  in  erster  
 Linie  den  Sozialschutz  bezwecken. 
   Sie  sollen  vor  allem  die  
 Durchsetzung  der  Ansprüche  
 des  Arbeitnehmers  gegen  den  
 zumeist wirtschaftlich  stärkeren  
 Arbeitgeber  erleichtern.  Das  
 Schlichtungsverfahren dient diesem  
 Ziel, indem es als eher informelles  
 und einfaches Verfahren  
 einem  gerichtlichen  Hauptverfahren  
 vorgelagert wird. Es  soll  
 nach Möglichkeit eine Aussöhnung  
 der Parteien respektive die  
 Wiederherstellung  des  Rechtsfriedens  
 erreicht werden. Zudem  
 entlastet es die Parteien bezüglich  
 ihres Zeit- sowie Geldeinsatzes  
 und schont die Ressourcen  
 des  Gerichtes.  Grundsätzlich  
 stellt das Schlichtungsverfahren  
 in  arbeitsrechtlichen  Streitigkeiten  
 eine  Voraussetzung  dar,  
 um überhaupt ein gerichtliches  
 Hauptverfahren einleiten zu können  
 und  ist  damit  weitgehend  
 obligatorisch.  Nur  bei  einem  
 Streitwert von mindestens CHF  
 100’000  können  die  Parteien  
 gemeinsam  auf  das  Schlichtungsverfahren  
 verzichten.