
RECHT & PRIVAT 7
1-2018 mandat
Schlichtung von Streitig
keiten am Arbeitsplatz
Wie ist das Verfahren vor der Schlichtungsstelle
für Arbeitsverhältnisse ausgestaltet?
Für die meisten Leute nimmt die Arbeit eine bedeutende Stellung im Lebensalltag ein. Nicht
nur wird viel Zeit in die Arbeit investiert, sondern es werden auch soziale Kontakte gepflegt
und die lebensnotwendigen finanziellen Mittel erwirtschaftet. Nebst den positiven Aspekten
des Arbeitsalltages birgt dieser jedoch auch viel Konfliktpotenzial. So unterschiedlich die
Konfliktursachen sind, so einheitlich stellt sich die Frage, wie bei der Wahrung der Rechte
vorzugehen ist. Nachstehend wird das Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse
dargestellt.
Was ist ein Schlichtungsverfahren?
Die Schweizerische Zivilprozessordnung
(ZPO) sieht für arbeitsrechtliche
Streitigkeiten einige
Sonderregeln vor, die in erster
Linie den Sozialschutz bezwecken.
Sie sollen vor allem die
Durchsetzung der Ansprüche
des Arbeitnehmers gegen den
zumeist wirtschaftlich stärkeren
Arbeitgeber erleichtern. Das
Schlichtungsverfahren dient diesem
Ziel, indem es als eher informelles
und einfaches Verfahren
einem gerichtlichen Hauptverfahren
vorgelagert wird. Es soll
nach Möglichkeit eine Aussöhnung
der Parteien respektive die
Wiederherstellung des Rechtsfriedens
erreicht werden. Zudem
entlastet es die Parteien bezüglich
ihres Zeit- sowie Geldeinsatzes
und schont die Ressourcen
des Gerichtes. Grundsätzlich
stellt das Schlichtungsverfahren
in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
eine Voraussetzung dar,
um überhaupt ein gerichtliches
Hauptverfahren einleiten zu können
und ist damit weitgehend
obligatorisch. Nur bei einem
Streitwert von mindestens CHF
100’000 können die Parteien
gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren
verzichten.