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RECHT & PRIVAT
2-2018 mandat
Einreichung des Schlichtungsgesuchs
darauf zu achten ist, in
welchem Gerichtskreis der entsprechende
Wohnsitz respektive
Arbeitsort des Arbeitnehmers
oder Sitz des Arbeitgebers liegt.
Wie kann ein Schlichtungsverfahren
eingeleitet
werden?
Das Schlichtungsverfahren wird
durch die Stellung eines schriftlichen
oder mündlichen Schlichtungsgesuchs
bei der örtlich zuständigen
Schlichtungsstelle für
Arbeitsverhältnisse eingeleitet.
Dabei hat das Schlichtungsgesuch
keine detaillierte Begründung
zu enthalten, sofern
nachvollzogen
werden kann, was
gewollt ist. Folgende Mindestangaben
sind jedoch zu machen,
wobei eine kurze Darstellung des
Sachverhaltes ebenfalls sinnvoll
ist:
– Benennung der Gegenpartei,
– Stellen eines Rechtsbegehrens
(wer verlangt von wem was),
– Benennung des Streitgegenstandes
(worum geht es im Gesuch).
Es sind mindestens zwei Exemplare
des Schlichtungsgesuchs
bei der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse
einzureichen;
eines für die Schlichtungsbehörde
und eines für die Gegenpartei.
Die Einreichung des
Schlichtungsgesuchs bewirkt
die Rechtshängigkeit des Falles,
das heisst es werden unter anderem
die örtliche Zuständigkeit
fixiert, die Klagefrist gewahrt und
Wie setzt sich die
Schlichtungsbehörde
zusammen und wie
bestimmt sich ihre
Zuständigkeit?
Das Schlichtungsverfahren wird
durch amtlich ernannte oder
gewählte Personen geführt, die
nicht notwendigerweise eine
juristische Ausbildung haben
müssen. Jeder Kanton entscheidet
Jeder Kanton entscheidet
für sich selbst, wie die
Schlichtungsbehörde
zusammengesetzt wird.
für sich selbst, wie die
Schlichtungsbehörde zusammengesetzt
wird bzw. ob eine
spezielle Schlichtungsstelle für
Arbeitsverhältnisse eingerichtet
wird. Auch bestehen je nach
Kanton unterschiedliche Bezeichnungen
(Schlichter, Vermittler,
Friedensrichter usw.).
Im Kanton St.Gallen wurden
spezielle Schlichtungsstellen für
Arbeitsverhältnisse eingerichtet,
die nur Streitigkeiten
aus Arbeitsverhältnissen
behandeln
und sich dabei nebst
dem Präsidenten und
seinen Stellvertretern
sowohl aus Arbeitgeber
als auch Arbeitnehmervertretern
zusammensetzen.
Welche Schlichtungsstelle für
Arbeitsverhältnisse geografisch
zuständig ist, wird durch
die ZPO geregelt. Bei innerschweizerischen
Verhältnissen
hat der Arbeitnehmer
als klägerische
Partei grundsätzlich
die Möglichkeit, das
Schlichtungsgesuch
am Sitz des Arbeitgebers
oder an seinem
Arbeitsort einzureichen.
Ist demgegenüber
der Arbeitgeber
die klägerische Partei,
ist die Schlichtungsstelle
für Arbeitsverhältnisse am
Wohnsitz des Arbeitnehmers
oder am Arbeitsort des Arbeitnehmers
zuständig.
Der Kanton St.Gallen ist in die
Gerichtskreise: St.Gallen, Rorschach,
Rheintal, Werdenberg
Sarganserland, Toggenburg,
See-Gaster und Wil eingeteilt.
Diese enthalten je eine eigene
Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse,
weshalb bei der
die Verjährung unterbrochen.
Eine Fortführungslast besteht
demgegenüber, anders als im
gerichtlichen Hauptverfahren
nicht, weshalb der Gesuchsteller
frei ist, das Gesuch zurückzuziehen
ohne einen Rechtsverlust zu
erleiden.
Die beklagte Partei kann bei Bedarf
an der Verhandlung ein Widerklagebegehren
stellen.
Wie läuft das Schlichtungsverfahren
ab?
Nach Erhalt des Schlichtungsgesuchs
stellt die Schlichtungsstelle
für Arbeitsverhältnisse
das Gesuch der Gegenpartei
zu und lädt die Parteien in der
Regel zugleich zur Vermittlung
bzw. Schlichtungsverhandlung
vor. Nur ausnahmsweise findet
vor der Schlichtungsverhandlung
noch ein Schriftenwechsel
statt. Das Verfahren vor der
Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse
ist mündlich und
innert zweier Monate nach Eingang
des Schlichtungsgesuchs
durchzuführen. Die Öffentlichkeit
ist von der Verhandlung ausgeschlossen,
die Parteien müssen
demgegenüber persönlich zur
Schlichtungsverhandlung erscheinen,
wobei die Begleitung
durch einen Rechtsbeistand
oder eine Vertrauensperson
möglich ist. Nicht persönlich
erscheinen müssen die Parteien
mit ausserkantonalem oder
ausländischem Wohnsitz, bei
Verhinderung infolge Krankheit,
Alter oder anderen wichtigen
Schlichtungsgesuch
Ausnahmsweise: Schriftenwechsel in den
Fällen von Art. 200 ZPO, soweit Urteilsvorschlag
oder Entscheid infrage kommt.
Schlichtungsverhandlung
ohne Protokoll
Vergleich / Anerkennung /
Rückzug Entscheid
Klagebewilligung Urteilsvorschlag
In der Regel nimmt sie
zum Zweck der Aussöhnung
eine erste rechtliche
Einschätzung der Lage
vor und verdeutlicht den
Parteien ihre Positionen.