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RECHT & PRIVAT
2-2018 mandat
Verhaltenspflichten nach
einem Verkehrsunfall –
Wie verhält man sich korrekt?
Verkehrsunfälle ereignen sich naturgemäss unverhofft und stellen für die Betroffenen regelmässig
eine Ausnahmesituation dar. Um die mit einem Unfall im Strassenverkehr einhergehenden
Unannehmlichkeiten möglichst gering zu halten, gilt es im Ernstfall die gesetzlich
vorgesehenen Verhaltensregeln und -pflichten zu beachten.
A. Grundsätzliches
Die Verhaltenspflichten von
Verkehrsteilnehmern bei Unfällen
sind primär im Strassenverkehrsgesetz
(Art. 51 SVG) und
der Verkehrsregelnverordnung
(Art. 54 ff. VRV) normiert und
umfassen die Verkehrssicherung,
die Hilfeleistung und die
Beweissicherung. Es wird zwischen
allgemeinen Pflichten
und besonderen Pflichten bei
Personen- und Sachschäden
unterschieden.
B. Allgemeine Verhaltenspflichten
Zu den allgemeinen Verhaltenspflichten
bei Verkehrsunfällen
gehören das unverzügliche
Anhalten und die
Sicherung der Unfallstelle (Art.
51 Abs. 1 SVG). Sie greifen
grundsätzlich bei jedem Unfall,
unabhängig davon, ob
es sich um einen Selbstunfall
oder einen Unfall mit Drittschädigung
handelt. Die Beteiligten
müssen sofort anhalten, mithin
direkt auf der Unfallstelle oder
sobald es ihnen ohne Schaffung
einer zusätzlichen Gefahr
für den Verkehr möglich ist.
Die Fahrt darf erst fortgesetzt
werden, wenn feststeht, dass
weder Sachen noch Personen
zu Schaden gekommen sind
und die Verkehrssicherheit
nicht beeinträchtigt ist1. Zur
Sicherung der Unfallstelle gehören
vorwiegend Verkehrssicherungsmassnahmen
wie das
vorschriftsgemässe Anbringen
des Pannensignals, das Einstellen
der Warnblinklichter oder
die Verkehrsregelung durch
Handzeichen (Art. 66 i.V.m. 67
1 vgl. Art. 31 Ziff. 1 lit. a-d des Wiener
Übereinkommens über den Strassenverkehr
vom 8. November 1968
(ÜkSV).