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RECHT & PRIVAT
2-2020 mandat
Optimale Nachlassplanung
bei Nachkommen mit
geistiger Behinderung
1. Ausgangslage
Für Eltern eines Kindes mit
einer geistigen Behinderung,
welches dauerhaft auf fremde
Hilfe angewiesen ist, stellt die
Nachlassplanung eine grosse
Herausforderung dar. Dabei
haben Eltern von behinderten
Kindern oft dieselben Ziele. Sie
wollen für das behinderte Kind
vorsorgen und seine Lebensqualität
sicherstellen, da das
behinderte Kind die eigenen
wirtschaftlichen Bedürfnisse
in der Regel gar nicht bzw.
nur beschränkt aus eigenen
Kräften wird befriedigen können.
Ein weiteres Anliegen ist
häufig jedoch auch das Familienvermögen,
insbesondere
zugunsten weiterer Kinder, zu
schützen. Der vorliegende Beitrag
konzentriert sich auf die
Nachlassplanung mit Kindern
mit geistiger Behinderung, deren
Urteilsfähigkeit und damit
deren Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt
bzw. im Extremfall
vollständig aufgehoben ist. Es
sollen dabei die Herausforderungen
und einige Lösungsansätze
aufgezeigt werden.
2. Mögliche Herausforderungen
bei der
Nachlassplanung
Kinder mit einer geistigen Behinderungen
beerben ihre Eltern
grundsätzlich genau gleich
wie Nachkommen ohne Behinderung.
Die aktive Erbfähigkeit
setzt nämlich gemäss Art. 539
Abs. 1 ZGB bloss die Rechtsfähigkeit
voraus. Bei der Planung
haben die Eltern jedoch einige
Besonderheiten zu berücksichtigen.
Dazu gehören vor allem:
– Durch die geistige Behinderung
ist grundsätzlich die
Urteilsfähigkeit und damit
die Geschäftsfähigkeit des
Kindes eingeschränkt bzw.
vollständig aufgehoben. Oft
steht das behinderte Kind
unter einer Beistandschaft,
welche durch die Kindes-
und Erwachsenenschutzbehörde
errichtet worden ist.
– Des weiteren kommen Erbverträge,
welche mit allen Erben
abgeschlossen werden
sollen und den Eltern eine
grosse Flexibilität im Hinblick
auf die Verteilung des Nachlasses
bieten können, mit