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Nr. 1 / Mai 2012 Die Klientenschrift des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV
1
St.Galler Anwaltsverband
SGAV
2 Oktober 2021 Galler Anwaltsverbandes SGAV
EDITORIAL
Gedanken zur Revision
der Strafprozessordnung
RECHT & PRIVAT
Stärkung der Versicherten
rechte und Anpassung
an die heutigen Herausforderungen
RECHT-ECK
3
RECHT &
UNTERNEHMUNG
6
15
COVID-Entschädigungen
für Unternehmen
Auswirkungen von
Corona-Massnahmen auf
Geschäftsmietverträge
19
Temporärer Schulaus- 22
schluss von nicht gegen
Masern geimpfter
Schülerin
Kommt der Rechtsautomat?
Hochschulabsolventen und Rechtsschutzversicherungen
mischen, dem Bedürfnis
der zeitlichen und finanziellen Rationalisierung
entsprechend, die Branche mit
neuen Softwareprodukten auf. Mit legaltech
wird ein effizienterer Ablauf des
Rechts ähnlich einer technischen Funktion
in Aussicht gestellt. Der Rechtssuchende,
der schnelle digitale Abläufe gewohnt
ist, empfindet die Rechtsordnung
oft als träge. Kann legaltech das ändern?
Von Bedeutung sind vor allem drei Bereiche:
Die Art der Kommunikation, die
Formulierung von Inhalten und Hilfestellungen
bei der Entscheidungsfindung.
Digitale Kommunikationsmöglichkeiten
wie E-Mail, Kundenplattformen, Telefonsysteme
und Videotelefonie ermöglichen
heute einen schnelleren oder spezifischeren
Austausch. Einige Anwaltskanzleien
arbeiten vornehmlich mit digitalen
Mitteln, auch wenn das papierlose Büro
noch nicht Einzug gefunden hat. Für digital
signierte Eingaben an Gerichte sind
von den St.Galler Gerichten Formulare
auf den Web-Sites aufgeschaltet worden.
Auch im Bereich der inhaltlichen
Formulierungshilfen gibt es vielversprechende
Ansätze, um mit der Eingabe
und Auswahl von relevanten Details z.B.
gute Vertragsvorlagen zu gestalten.
Dem legaltech weniger zugeneigt ist hingegen
der dritte Bereich, die Entscheidungsfindung.
Zwar kann eine Software
eine Teilaufgabe, wie z.B. Bewertungen
oder Prognosen, übernehmen. Häufig
liegen jedoch komplexe Lebenssachverhalte
und Rechtsfragen zu Grunde.
Bei ungenauen Einflussfaktoren oder bei
nicht fester Gewichtung der Aspekte,
auch in Verbindung mit Rechtsgrundsätzen
oder der Sprache mit all ihren
feinen Zwischentönen, können nicht
wohlbestimmte Parameter einen Algorithmus
füttern. Eine schnellere Beurteilung
via Software beschränkt sich damit
Dr. iur. Urs Schlegel
Rechtsanwalt und Notar
Buchs SG
auf einfachere Sachverhalte. Um dies zu
ändern, müsste ein Entscheidungsverfahren
weniger auf den vielfältig ausgeprägten
Menschen und seine komplexe
Umgebung schauen. Doch in welchen
Situationen wollen wir das? Wohl höchstens
dort, wo der gesellschaftliche Nutzen
einer Entscheidung nicht von den
Feinheiten des menschlichen Daseins
abhängt oder die Kosten von Differenzierungen
unverhältnismässig werden. Weil
Gerechtigkeit ein sehr wichtiges Gut ist,
wird die gerechte Entscheidungsfindung
durch Menschen nicht wesentlich entlastet
werden können.
THEMA
11
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