Fazit
Durch die vom Bund und
den Kantonen beschlossenen
Massnahmenpakete und
Erleichterungen konnten einige
Unternehmen die durch
die Corona-Pandemie verursachten
anfänglichen Liquiditätsengpässe
überstehen und
den weiteren Folgen der Corona
Pandemie – zumindest bislang
– effektiv entgegenwirken.
Der Kanton St.Gallen hat seine
Härtefallhilfen auf bestimmte
Branchen (Gastronomie, Hotellerie,
Reisen und Tourismus,
Märkte, Messen, Freizeit und
Veranstaltungen, Tierparks)
begrenzt. Unternehmen, die
in anderen Branchen tätig
sind und grundsätzlich ebenso
stark betroffen waren, konnten
von den übrigen Massnahmen
und Erleichterungen profitieren.
Zu den grundsätzlichen Massnahmen
und Erleichterungen
wurden noch einige steuerrechtliche
Erleichterungen seitens
des Kantons St.Gallen
zur Verfügung gestellt, stets
unter Beachtung von bilanziellen
Vorgaben. Allerdings wären
weitergehende Erleichterungen
auch für andere Branchen
durchaus wünschenswert gewesen,
selbstverständlich mit
Einhaltung der bilanziellen Regeln.
Härtefallmassnahmen Kanton St.Gallen
gemäss Gesetz über die wirtschaftliche
Unterstützung von Unternehmen
im Zusammenhang mit der Covid-19-
Epidemie (Voraussetzungen):
Voraussetzungen gemäss Bund, daneben zusätzlich
– Nur für bestimmte Branchen (Gastronomie, Hotellerie,
Reisen, Tourismus, Märkte und Messen, Freizeit und
Veranstaltungen, Tierparks);
– Sitz im Kanton SG und mind. 100 Stellenprozent in der
Schweiz;
– keine Überschuldung;
– kein Anspruch von Finanzhilfen in den Bereichen Kultur,
Sport, ÖV oder Medien;
– Nachweis für Überlebensfähigkeit;
– Am 15.02.2020 kein Betreibungsverfahren für steuerrechtliche
Forderungen hängig
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